BfS (T)230/23 Nordsee: Norder- und Süderpiep. Schifffahrtshindernis gesunkener Fischkutter

Bekanntmachung für Seefahrer (T)230/23 WSA Elbe-Nordsee, 18.08.2023
Deutschland.Nordsee.Norder- und Süderpiep.Süderpiep, Schifffahrtshindernis gesunkener Fischkutter
aktuell veröffentlicht: ja
Karte(n): 1350
Geografische Angabe in: WGS 84
Geografische Lage: 54°07,4’N 008°39,5’E
Zeit der Ausführung: ab sofort
Gültig von: 18.08.2023
Gültig bis (einschl.): auf Widerruf
Angaben:

Auf der oben genannten Position befindet sich ein Schifffahrtshindernis durch einen gesunkenen Fischkutter.

Ausreichender Sicherheitsabstand ist einzuhalten.
Mit auftreibenden Leinen und Gegenständen muss gerechnet werden.
Die Schifffahrt wird gewarnt und um gehörigen Ausguck gebeten.

© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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