Amtliche Mitteilungen des DSV vom 14.09.2018

Technischer Ausschuss: Änderungen von Klassenvorschriften

Die Änderungen der Klassenvorschriften nachstehender Klassen treten am 15.09.2018 in Kraft.

DYAS

Regel III.2.2. ersetze Kevlar durch Aramid

Textvorschlag Regel III.2.3 neu:  Die Gesamtfläche von Fenstern aus Monofilm darf je Segel maximal 0,3 qm betragen. Die Anzahl und Form dieser Fenster ist freigestellt. Der Abstand der Fenster zu den Lieken muss mindestens 150mm betragen.

15qm P – JOLLENKREUZER

Textvorschlag für Regel 9.2 – erster Satz neu:
„für Boote die vor dem 01.01.2018 gebaut worden sind, darf das Schwert mit einem starren Ausleger versehen sein, der um den Schwertbolzen drehbar  ist.

(Regel 9.2 aktuell: Das Schwert muss um einen durch den vorderen Teil des Schwertes gehenden Bolzen drehbar sein)

H-Jolle

Regel 5.4 neu: Diese Klassenvorschriften werden durch die Vermessungsvorschriften und die „Equipment Rules of Sailing“ der World Sailing (WS) ergänzt.

Textvorschlag Regel 6.3 Satz 1 neu:
Vorsegel und Spinnaker müssen keine Nationalitätsbuchstaben und Segelnummern aufweisen. Wenn Nationalitätsbuchstaben und/oder Segelnummern im Vorsegel bzw. Spinnaker vorhanden sind, müssen diese die gültigen sein.

Regel 13.5 ersetze ISAF durch WS

Regel 14.1 letzter Satz neu: Die jeweiligen Segelvermessungspunkte sind in den Segelvermessungsvorschriften und den „Equipment Rules of Sailing“ von World Sailing definiert.

Regel 14.2 neu: Das Material der Segel ist freigestellt.

KIELZUGVOGEL/SCHWERTZUGVOGEL

Regel 5.4. neu: Soweit die Vorschrift nichts anders aussagt, gelten die allgemeinen Vermessungsvorschriften und die „Equipment Rules of Sailing“ von World Sailing (WS)

Regel 18 neu:
Bei Wettfahrten muss folgende Ausrüstung an Bord sein:

1 Schleppleine mindestens 20 m, mind. 12 mm Durchmesser Naturfaser oder mindestens 8 mm Kunstfaser. (es wird Schwimmleine empfohlen)

2 Stechpaddel

1 Ösgefäß oder 1 Lenzpumpe

2 Rettungswesten/Auftriebshilfen (PFD)

Regel 19.1: ersetze ISAF durch World Sailing (WS) und W.R. durch RRS (WS)

Regel 21.2: ersetze W.R. durch RRS (WS)

VARIANTA

Regel 6.2 neu: Ersetze ISAF durch Word Sailing (WS)

Regel 6.4 neu: Für Spezifikation und Anbringung der Unterscheidungsnummern gelten die Regeln der World Sailing RRS Anhang G.
Spinnaker müssen keine Nationalitätsbuchstaben und Segelnummern aufweisen. Wenn Nationalitätsbuchstaben und/oder Segelnummern im Spinnaker vorhanden sind, müssen diese die gültigen sein.

Regel 19.1.1 Für die Segel der Varianta – Klasse gelten die Segel-Vermessungsvorschriften und „Equipment Rules of Sailing“ der World Sailing, sofern die Klassenvorschrift nichts anderen aussagt.

O-JOLLE

Regel 5.5. neu: soweit diese Klassenvorschrift nichts anderes bestimmt, ist die Vermessung nach den Vermessungsvorschriften und den „Equipment Rules of Sailing“ der World Sailing vorzunehmen.

Regel 6.2 neu: Ergänzung: Wenn der Segler ein Zertifikat von der IOU Deutschland über eine persönliche Segelnummer nachweisen kann, können die im Segel gefahrene Nummer und die am Rumpf angebrachte Nummer verschieden sein.

Regel 6.3 neu: Das Klassenzeichen, die Nationalitätsbuchstaben und die Unterscheidungsnummer im Segel sind in Übereinstimmung mit den Vorschriften in den RRS von World Sailing anzubringen. Alternativ dürfen die Nationalitätsbuchstaben auch vor die Unterscheidungsnummer gesetzt werden.

Regel 7.9.1. neu:
c) Kompasse und Zeitnehmer:
Zugelassen sind:

(1) Elektronische oder mechanische Zeitmessgeräte

(2) Magnetkompasse, die keine Elektronik beinhalten

(3) Ein elektronischer unabhängiger Kompass. Dieser Kompass darf nur bestimmte Funktionen besitzen. Das Display und die Ziffern dürfen nicht höher als 30mm sein. Die Anzeige darf nur folgendes anzeigen
a, Einen Wendewinkel der manuell eingestellt werden kann
b, Uhrzeit
c, Rennzeitinformationen (Countdown, Stoppuhr)
d, Akkuzustand, Systemanzeige (Fehler), Informationen zu Justierung und Kalibrierung
Informationen zum Regattaverlauf (z.B. Sequenzen zu Start) dürfen durch akustische Signale angezeigt werden.
Der elektronische Kompass darf keine korrelierenden Informationen speichern, übertragen oder anzeigen, mit Ausnahme der o.a. zulässigen Informationen.

Textvorschlag zu Regel 7.9.1: Mit Ausnahme von Zeitnehmern und digitalen Kompassen ohne Taktikfunktion sind elektronische Geräte während einer Wettfahrt verboten.

Deutscher Segler-Verband
Technischer Ausschuss
20.08.2018