Amtliche Mitteilungen in der Yacht Nr. 8 vom 31.03.2015

III. LEISTUNGS- UND WETTSEGELN
– Technischer Ausschuss –

Änderungen von Klassenvorschriften
Die Änderungen der Klassenvorschriften nachstehender Klassen treten am 02.04.2015 in Kraft.

CONGAR
Regel 17.2.5 – schreibe neu:
Die maximale Breite des Segelkopfes inkl. Liektau, rechtwinklig zum Vorliek gemessen beträgt 170 mm.
Ein Kopfbrett ist erlaubt, Form und Material sind freigestellt.
Der Vermessungsplan “Rumpf, Rig” Ia wird entsprechend korrigiert (streiche am Großsegelkopf “120 max” und setze “170 max”)

KORSAR
Regel 11.1 Schreibe neu:
Kielband
Ein Kielband aus Kunststoff oder Metall, 3mm bis 5mm hoch und 6mm bis 11mm breit auf der ganzen Steven- und Kiellänge, im Bereich des Schwertkastenschlitzes doppelt geführt, montiert oder laminiert.
Ein Übergang von dem doppelt geführten Kielband auf das einfache Kielband muss maximal 200 mm vor dem vorderen Ende des Schwertkastenschlitzes enden. Achtern darf ein Übergang von dem doppelt geführten Kielband auf das einfache Kielband maximal 100 mm über das achtere Ende des Schwertkastenschlitzes hinausgehen. Die Formgebung der 3mm bis 5mm hohen Übergangsbereiche ist freigestellt.
Für Bootskörper aus Kunststoff ist das Anbringen des Kielbandes vom Steven bis Vorderkante Schwertkasten freigestellt.
Regel 11.1.1 schreibe neu:
Schwertlippen
Schwertlippen dürfen mit den doppelt geführten Kielbändern oder auf eine andere Art befestigt werden. Material und Ausführung der Schwertlippen sind freigestellt.
Regel 27.4 schreibe neu:
Beschlagkatalog
Schwertlippen

PIRAT
Regel 17.2.1(i) ersetze “50mm” durch “100mm”

Ausnahmeregelungen
Die von den nachstehenden Klassenvereinigungen beantragten Ausnahmereglungen zur Erprobung neuer Entwicklungen an maximal drei durch die jeweilige KV bestimmten Boote treten am 02.04.2015 für die Dauer von einem Jahr in Kraft.

16er JK
Die Installation und Verwendung einer Gennakerausrüstung soll erprobt werden. Die Gennakerausrüstung darf auch während normaler Klassenwettfahrten an Bord belassen werden, so lange diese Sondergenehmigung gilt. Die drei Testboote sind durch die Klassenvereinigung zu benennen und dem DSV mitzuteilen.
Deutscher Segler-Verband
Technischer Ausschuss 24.2.2015

IV. UMWELT UND RECHT
Der nachstehend aufgeführte Verein hat die Aufnahme als ordentliches Mitglied in den Deutschen Segler-Verband beantragt. Verbandsvereine können binnen eines Monats ab Veröffentlichung Einspruch gegen die Aufnahme einlegen. Der Einspruch ist an die Geschäftsstelle des Deutschen Segler-Verbandes, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg zu richten.

Wassersportvereinigung Hochtaunus Oberursel e. V.
Kürzel: WSVH
Vorsitzender: Hermann Frey
Am Weissen Berg 5
61476 Kronberg
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