Amtliche Mitteilungen in der Yacht Nr. 9 vom 10.04.13

III. Leistungs- und Wettsegeln
– Technischer Ausschuss –
Änderungen von Klassenvorschriften
Die Änderungen der Klassenvorschriften nachstehender Klassen treten am 01.04.2013 in Kraft.
15er Jollenkreuzer
Regel 7.18, schreibe neu:
Magnetische und/oder elektronische Kompasse sind erlaubt. Auch GPS gestützte Systeme sind zulässig, solange sie keine Positionsfixierungen zulassen.
Regel 9.2, schreibe neu:
Das Schwert muss um einen durch den vorderen Teil des Schwertes gehenden Bolzen drehbar sein.
Der Bolzen muss fest mit dem Boot verbunden sein und soll nur mit Hilfe von Werkzeug entfernt werden können. Das Schwert darf sich um den Bolzen drehen und nur in Schiffs-Querrichtung verschiebbar sein. Die Verlagerung des Schwertbolzens während einer Wettfahrt ist verboten.
TRIAS
Die Klassenvereinigung der TRIAS ist in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Technik dabei, die Vorschriften auf einen aktuellen Stand zu bringen. Eine endgültige Fassung liegt noch nicht vor. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
SZV/KZV
Regel 12.3.3. schreibe neu:
MII max. 7800 (Kielzugvogel)
MII max. 6800 (Schwertzugvogel)
PIRAT
Regel 15.10, schreibe neu:
Eine Fockfalltalje ist erlaubt, die Ausführung ist freigestellt.
Regel 16.3, streiche:
„Bierkästen“
Regel 18, schreibe neu:
Mit Ausnahme von Zeitnehmern und digitalen Kompassen ohne Taktikfunktion sind elektronische Geräte während einer Wettfahrt verboten.
TEENY
Regel 9.2. (22) schreibe neu:
Zum Spannen und Hochhalten der Ausreitgurte ist ein Gummistrop mit max., 8mm Durchmesser und ein nichtmetallischer Abstandshalter von max. 8cm Länge erlaubt. Der Gummistrop wird an den Leitösen der Travellerleine befestigt.
Regel 17.1, schreibe neu:
Folgende Ausrüstung muss bei Wettfahrten an Bord sein: 

  • 1 Ös-Fass, Mindestkapazität 1 Liter, mit Sorgleine am Rumpf befestigt
  • 1 Paddel mit einer Mindestfläche von 0.0025m², durch Sorgleine fest und sicher 
    am Rumpf befestigt.
  • 1 Schleppleine, schwimmfähig, min 15m lang und 8mm Durchmesser
  • 1 Bugleine, schwimmfähig, am Stevenbeschlag befestigt, mindestens 3m lang, 
    8mm Durchmesser
  • 2 Rettungswesten / Auftriebshilfen

JETON
Regel 8.2.5 ergänze:
Spantvermessung von „0“ bis 3 mit Vermessungsschablonen: Maßtoleranz ± 10 mm für Spantprofil und Deckshöhe. Die Vermessungsschablonen sind lotrecht zur Basislinie anzulegen bis auf die Spiegelschablone, die an der Neigung des Spiegels anzulegen ist. Die Vermessung zwischen Spant 0 und 1 und zwischen Spant 2 und 3 ist strakend auszuführen. Konkave Abweichungen bis zu 5 mm bedingt durch die Lagerung („Trailerbeule“) sind akzeptabel.
Regel 8.3.6 schreibe neu:
Kleinster Abstand Mastvorderkante bis auf Höhe Messmarke „0“ LM min. 2980 mm
Regel 8.4.1 ergänze:
Das segelfertige Boot muss in vollgelaufenem Zustand ein Auftriebsvolumen von min. 150 l haben. Der Auftrieb wird durch geeignete geschlossenzellige Schaumstoffkörper oder durch aufblasbare Auftriebskörper erzeugt.
Regel 14.3 ergänze:
Ein automatisiertes Spibaumsetz- und -bergesystem („Pershing“) ist erlaubt.
Regel 17.5.3 – Korrektur:
Halbe Unterlieklänge UL max.1730 mm
KORSAR 
Regel 22.1.1 schreibe neu:
Die Breite des Großsegels gemessen von dem Punkt auf dem Achterliek, der 403mm vom Kopfpunkt entfernt ist, gemessen senkrecht zum Vorliek, beträgt max. 350mm.

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Ausnahmeregelungen
Die von den nachstehenden Klassenvereinigungen beantragten Ausnahmereglungen zur Erprobung neuer Entwicklungen an maximal drei durch die jeweilige KV bestimmten Boote treten am 01.04.2012 für die Dauer von einem Jahr in Kraft.
KORSAR
Eine neue Ruderform soll erprobt werden.
TRIAS
Eine neue Ruderform soll erprobt werden.
PIRAT
Eine neue Ruderform soll erprobt werden.
IV. UMWELT UND RECHT
Die nachstehend aufgeführte Klassenvereinigung hat die Aufnahme als außerordentliches Mitglied in den Deutschen Segler-Verband beantragt. Verbandsvereine können binnen eines Monats ab Veröffentlichung Einspruch gegen die Neuaufnahme einlegen. Der Einspruch ist an die Geschäftsstelle des Deutschen Segler-Verbandes, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg zu richten.
Deutsche O’pen BIC Klassenvereinigung e. V.
Vorsitzender: Marcus Cremer
Elsa-Brandström-Straße 95
53227 Bonn