Offshore Windparks
Die vor der deutschen Küste geplanten Offshore Windparks (OWP) werden grundsätzlich für Fahrzeuge unter 24 Meter Rumpflänge entsprechend § 7 (2) und (3) VO KVR befahrbar sein. Dies wurde in einem Gespräch zwischen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest (WSD NW) und dem Deutschen Segler-Verband (DSV) am 02.12.2008 in Bremen bestätigt. Nachdem die WSD NW um… weiterlesen
