Ehrenamtspauschale – satzungsrechtliche Grundlage erforderlich
bis zu einem Betrag von jährlich 500,00 € „ehrenamtliche“ Tätigkeiten im ideellen Bereich oder im steuerbegünstigten Zweckbetrieb des Vereins pauschal zu vergüten, ohne dass Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Im Segelsport wird dies kaum praktiziert. Dennoch Vorsicht: Die Auszahlung dieser sog. „Ehrenamtspauschale“ erfordert eine entsprechende Satzungsgrundlage. Hierauf weist der Bundesminister für Finanzen mit BMF-Schreiben vom 22.04.2009… weiterlesen