Erklärung zur Barrierefreiheit

gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG und § 2 Nr. 4 BFSG.

Der Deutsche Segler-Verband e. V. (DSV) ist verpflichtet, seine Website www.dsv.org und seine mobile App „Deutscher Segler-Verband“ im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze (Barrierefreiheitsgesetz) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die öffentlich zugängliche Website www.dsv.org und die mobile App „Deutscher Segler-Verband“ und basiert auf den gesetzlichen Vorgaben:

§ 3 BFSG (Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung)

§ 4 BFSG (Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen)

§ 14 BFSG (Pflichten des Dienstleistungserbringers)

sowie den technischen Spezifikationen nach Anhang II der EU-Richtlinie (EU) 2019/882.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.dsv.org ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß dem BFSG in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Einige Inhalte und Funktionen erfüllen diese Anforderungen noch nicht vollständig.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche und Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dateien entsprechen nicht durchgängig den Anforderungen an barrierefreie Dokumente.
  • Videos: Teilweise fehlen Untertitel oder Audiodeskriptionen.
  • Tastaturnavigation: Einige interaktive Elemente sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
  • Farbkontraste: Bestimmte grafische Elemente weisen unzureichende Kontraste auf.
  • Alternative Textbeschreibungen: Nicht alle Bilder sind mit geeigneten Alternativtexten versehen.

Diese Inhalte werden sukzessive angepasst und im Rahmen technischer Weiterentwicklungen überarbeitet.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Der DSV ergreift folgende Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung:

  • Fortlaufende Überprüfung und Anpassung bestehender Inhalte
  • Schulung der Redakteur*innen in barrierefreier Content-Erstellung
  • Einbindung von WCAG-konformen Standards bei der Neugestaltung von Seiten

Barriere melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barrieren melden an.

Sie können uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:

Telefon: 040 63 20 09-0
E-Mail: [email protected]

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Durchsetzungsverfahren gemäß § 13 BFSG

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie durch eine nicht barrierefreie Gestaltung der Website benachteiligt sind, und Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), in Errichtung
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg 

Telefon: 0391 567 6970
E-​Mail: [email protected]​anhalt.de

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 auf Grundlage einer Selbsteinschätzung erstellt.