Offizielle Mitteilung des DSV: Einberufung des Seglertags 2026

Das Präsidium des Deutschen Segler-Verbands beruft gemäß § 6 Abs. VI DSV-Grundgesetz den Seglertag 2026 für den 14. November 2026 in Hamburg ein.

Der Seglertag findet im Tagungshaus der Katholischen Akademie Hamburg, Herrengraben 4, 20459 Hamburg, statt. Die Arbeitssitzung beginnt um 10:00 Uhr.

Anträge und Fristen

Vereine können gemäß § 6 Abs. XI DSV-Grundgesetz bis zum 14. September 2026 – maßgeblich ist der Eingang beim DSV – Anträge stellen.

Sie müssen in Textform mit bestimmtem Tenor und Begründung gerichtet werden an:

Deutscher Segler-Verband e. V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Tel.: 040 632009-0
E-Mail: [email protected]

Der Klarheit und Übersichtlichkeit halber sollten Anträge einschließlich Begründungen nicht mehr als eine DIN-A4-Seite umfassen.

Tagesordnung, Berichte sowie Anträge einschließlich der Stellungnahmen von Präsidium und Seglerrat werden den Mitgliedern des Deutschen Segler-Verbands gemäß § 6 Abs. XII und XIII DSV-Grundgesetz bis spätestens 29. Oktober 2026 mitgeteilt.

Präsidium und Seglerrat bitten darum, bei formellen Anträgen an den Seglertag die Aufgabenteilung der Organe – Seglertag, Seglerrat, Präsidium – zu beachten. Die jeweiligen Zuständigkeiten finden Sie in den §§ 7, 9 und 11 des DSV-Grundgesetzes.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Seglertags gehören insbesondere Beschlüsse über Satzung, Aufnahme- und Beitragsordnung, Verbandsgerichts- und Disziplinarordnung, Geschäftsordnung des Seglerrats und des Seglertags, die Entlastung des Präsidiums, Haushalte sowie Beiträge. Darüber hinaus kann der Seglertag Empfehlungen an den Seglerrat zu Sachfragen richten, die in dessen Zuständigkeit fallen.