Service der Seglerjugend: Hilfestellungen zur Durchführung von Regatten

Nach der Sitzung des Jugendsegelausschusses wurde es versprochen, nun ist es umgesetzt. Die Seglerjugend gibt Empfehlungen für die Durchführung von Regatten im Jugend- und Jüngstenbereich.

„Wir wollen den Vereinen eine Hilfestellung an die Hand geben, nachdem wir bei Gesprächen und in E-Mails viel Unsicherheit bemerkt haben“, erklärte Hanna Hell, Abteilungsleiterin Jugendsport. Es gehe allerdings nicht darum gesetzliche Regelungen zu verändern oder zu ersetzen, diese seien selbstverständlich vorrangig und müssen weiterhin beachtet werden.

„Leider sind in einigen Revieren Regatten ausgefallen, nachdem mehr Meldungen eingegangen waren, als die Vereine bewältigen konnten“ ergänzt Timo Haß, Vizepräsident mit dem Geschäftsbereich Jugend. Dies sei sehr bedauerlich, da man diese Regatten mit einer Begrenzung der Zahl der teilnehmenden Boote sicher gut hätte durchführen können. Er ruft die Vereine dazu auf, sich im Vorfeld der Regatta Gedanken darüber zu machen, bis zu welcher Anzahl an Booten man die Regatta fair und im Rahmen der geltenden Beschränkungen durchführen könne und dementsprechend eine Höchstteilnehmerzahl in die Ausschreibung aufzunehmen. Auch Kontingente für Teilnehmende aus der eigenen Region oder dem eigenen Bundesland könnten durch entsprechende Formulierungen festgelegt werden.

„Damit kann zum einen garantiert werden, dass die Regatta stattfindet, zum anderen bleibt der Verein flexibel, kann eine Warteliste einrichten und durch Änderung der Ausschreibung auch weitere Boote zulassen, wenn sich die Gegebenheiten verändern“, so Haß.

Nachdem auch immer wieder Fragen nach dem Umgang mit Ranglistenregatten an den Jugendbereich herangetragen wurden, stellen wir nachfolgend das Prozedere nochmals dar:

  • Eine beim DSV ordnungsgemäß angemeldete Ranglistenregatta (bis 31.1.2020 gemeldet gemäß 3.3. RO), die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte, kann – sowohl was den Termin und das Revier betrifft – verlegt werden.
  • Die Regatta behält dabei ihre Ranglistennummer und ihren Ranglistenfaktor, d.h. es handelt sich nicht um eine zusätzliche „neue“ Regatta.
  • Eine Namensänderung ist möglich.
  • Die Klassenvereinigung trägt dafür Sorge, dass die Verteilung der Regatten auf die Regionen annähernd dem ursprünglichen Jahresplan entspricht.

Die konkreten Hilfestellungen finden Sie hier.