Jugendtrainermittel 2020: Endspurt für erste Antragsfrist

DSV-Mitgliedsvereine, Landesverbände und Klassenvereinigungen können auch in 2020 ihre Maßnahmen für die Nachwuchsförderung bezuschussen lassen. Die erste von drei Antragsfristen endet am 30. September.

Nachwuchssegler
Nachwuchssegler, Foto: Unsplash

Wer den Segler-Nachwuchs fördert, darf sich über Unterstützung freuen: Offene Angebote für den Nachwuchs in den Vereinen, die auch Nicht-Vereinsmitglieder einbeziehen, Angebote der Verbände und der Klassenvereinigungen erhalten auf Antragsstellung Finanzspritzen. Das grundlegende Ziel der Förderung ist es „Segler oberhalb ihrer Vereins- oder Verbandsgruppen auf einem höheren Niveau taktisch und technisch zu fördern“. Projekte und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, denen Mittel aus dem Budget bewilligt werden, sollen insbesondere folgende Ziele verfolgen:

  • Heranführung von mehr Nachwuchsseglerinnen und -seglern an den Regattasport in ihrer Bootsklasse, um durch eine breitere Basis den Boden für eine stärkere Leistungsspitze zu schaffen;
  • Förderung von Nachwuchsseglerinnen und -seglern auf nationaler Ebene und Vorbereitung auf regionale und nationale Regatten;
  • Maßnahmen zur Vorbereitung deutscher Jugendseglerinnen und -segler auf internationale Regatten durch geeignete Trainingsangebote.

Dafür geeignete vereins- und verbandsübergreifende Maßnahmen können Interessierte zwecks Förderung noch bis zum 30. September an die DSV Geschäftsstelle oder an jugend@dsv.org schicken. Wichtig dabei ist, dass Antrag und beigefügter Finanzplan den aktuellen Vorlagen der Seglerjugend entsprechen und eine Unterschrift enthalten ist. Die nächsten Fristen für die Jugendtrainermittel 2020 enden am 31.01.2020 und 31.05.2020.

Weitere Infos zu den Förderrichtlinien und Vorlagen finden Sie hier