
Diese Genehmigung muss über die Internetpräsenz des Meeresschutzgebietes für die Sinis-Halbinsel beantragt werden, will man nicht nur durchfahren, sondern dort bleiben, an einer Boje festmachen. Wer diese Genehmigung nicht hat, riskiert ein Bußgeld. Das kann 340 EUR betragen, wie zum Beispiel von der Guardia di Finanza Mitte April verhängt.
Details zum Schutzgebiet, einen 18seitigen Strafenkatalog und den Antrag (auf Italienisch und Französisch) gibt es auf der Webseite www.areamarinasinis.it.

Direzione dell’Area Marina Protetta „Penisola del Sinis – Isola di Mal di Ventre“
Corso Italia, 108
09072 Cabras (OR)
Italien
Tel.+39 0783 391097
Fax +39 0783 399493
Numero Verde: 0800-382332
Autor: Martin Muth