Griechenlands Sonderwege sind unter Sportbootfahrern berüchtigt. So können Sportboote schon nach Klein-Reparaturen festgesetzt werden, bis ein Gutachter die Seetüchtigkeit bescheinigt hat. Immer wieder werden Geldbußen verhängt, zum Beispiel 500 EUR, wenn das verpflichtende Bootsdokument DE.K.P.A. erst nach Ablauf eines Jahres verlängert wird, und sei die Frist nur um wenige Tage versäumt. Tipp: Bei Überschreitung besser ein neues DE.K.P.A. beantragen.
Skurril wird es, wenn sich die griechische Amtsperson bei einer Kontrolle mit dem amtlichen Sportbootführerschein (SBF) allein nicht zufrieden gibt und auch dafür gleich eine Geldbuße ausspricht. Denn: Der SBF wird nur in Mitgliedsstaaten der UNECE (Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) anerkannt. Griechenland hat dieses Abkommen nicht ratifiziert.
Stattdessen sieht das griechische nationale Recht folgende Regelung zur Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine vor: „Anerkannt wird eine entsprechende, im Ausland ausgestellte Erlaubnis, die ein griechischer oder ausländischer Bürger innehat, sofern diese von einer staatlichen Stelle des Ausstellungslandes ausgestellt oder offiziell anerkannt worden ist. Im Falle des Vorstehenden ist der Inhaber im Fall einer Kontrolle verpflichtet, eine offizielle Übersetzung der im Ausland erworbenen Erlaubnis beizubringen, begleitet von einer Bestätigung der entsprechenden Botschaft oder konsularischen Behörde, wonach die ausstellende behördliche Stelle hierfür zuständig ist oder die ausstellende Stelle hierfür offiziell staatlich in dem entsprechenden Land anerkannt ist.“
Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland können auf Anfrage diese von den griechischen Behörden verlangte schriftliche Bestätigung ausstellen. Kontakt u. a. über www.athen.diplo.de↗. Dort das Kontaktformular nutzen.
Text: Martin Muth