Griechenland: Behörde veröffentlicht Details zur Steuerzahlung

Eine Woche bevor die neue Bootsabgabe am 2. April erhoben wird, hat die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen AADE die Regeln zum Entrichten der Gebühr veröffentlicht. Auf www.aade.gr/polites/etepai können Sie Informationen dazu in einer Broschüre und detaillierter in den frequently asked questions (FAQ), beides auf Englisch, herunterladen.

Einige wichtige Details sind darin nicht ausreichend geklärt und wichtige Anregungen der britischen Cruising Association (www.theca.org.uk) und der DSV Kreuzer-Abteilung sind nicht aufgenommen und im Sinne der Wassersportler umgesetzt worden. Auch wird es zumindest zu Beginn nicht die Möglichkeit geben, die neue Steuer online oder per Banküberweisung zu bezahlen, auch wenn sowohl in der Broschüre und in den FAQ immer wieder davon die Rede ist. Der Ablauf ist wie folgt: Die Hafenbehörde stellt ein Formular aus. Mit dem Formular ist der Betrag bei einer Bank einzuzahlen. Zurück bei der Hafenbehörde erhält man einen Eintrag, dass die Steuer entrichtet wurde.

Gut gemeint, aber nicht gut gemacht, ist die Idee, dass jemand die Steuer nicht bezahlen muss, wenn er sein Boot „out of use“ stellt. Doch wer das nicht persönlich bei der Port Police machen und im Gegenzug die Bootspapiere dort hinterlegen kann, hat ein Problem. Denn dann müsste er aufwendig eine Vollmacht erteilen, auch in griechischer Sprache. Der griechische Marina-Verbund K&G Marinas hat deshalb begonnen, mit der jeweils örtlichen Port Police eine Vereinbarung zu erzielen, dass die Bootspapiere der Eigner in der Marina verbleiben können, wenn der Eigner sein Boot „unbenutzt“ stellen möchte, und dem Marinabüro eine einfache Vollmacht erteilt.

Ein weiteres Problem: die einseitige Info-Broschüre legt nahe, dass allein das an Landstellen eines Bootes ausreichen würde, um keine Steuer zahlen zu müssen. Sie weist nicht darauf hin, dass die Bootspapiere danach zwingend bei der zuständigen Port Police zu hinterlegen sind.

Für Probleme kann zudem sorgen, dass die Steuer auch für einen einzigen Tag, den das Boot in einem Monat benutzt wird, entrichtet werden muss. Es steht zu erwarten, dass also zu Beginn und Ende eines Monats die Marina-Betreiber und die Hafenbehörden von Bootseignern überrannt werden – und gerade die Port Police ist personell darauf nicht eingerichtet. Auch das Einzahlen der Steuer bei den Banken kann damit ein ernsthaftes Problem werden.

Die britische Cruising Association – bei der Kritik an vielen Details zur Durchführung der Steuererhebung federführend – und die DSV Kreuzer-Abteilung haben die Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen AADE deshalb aufgefordert, die Einführung der Steuer über den 2. April hinaus zu verschieben, bis ein mehrsprachiges elektronisches Bezahlsystem eingeführt worden ist und funktioniert.

Die neue Bootssteuer TEPAI gilt für alle Wasserfahrzeuge über 7 m Länge in griechischen Gewässern unabhängig von der Flagge, die sie führen. Die Gebühren, Rabatte und Strafen bei Nicht-Zahlung sind in der Info-Broschüre (s. o.) zusammengefasst. Neu ist, dass Eigner auch rückwirkend die Steuer entrichten können, solang sie von sich aus aktiv werden und die ausstehende Bezahlung nicht erst bei einer Kontrolle auffällt.