BfS (T) 227/26 Nordsee: Meldepflicht in der Unterems

  
Deutschland. Nordsee. Unterems, Meldepflicht
 
aktuell gültig:ja 
Karte(n):92, 1150
Geografische Angabe in:WGS 84
Geografische Lage:Unterems bis Herbrum
Gültig von:17.08.2026 
Gültig bis (einschl.):28.09.2026
Angaben:Aufgrund des stark erhöhten Verkehrsaufkommens auf der Unterems und der eingeschränkten Schleusenkapazität in Herbrum haben sich Fahrzeuge, die beabsichtigen, die Unterems in Richtung Herbrum zu befahren, mindestens 24 h aber maximal 48 h vor dem geplanten Befahren der Ems erstmalig bei Ems Traffic zu melden.
Eine weitere Meldung mit Bestätigung der geplanten Abfahrtszeit ist 3 h vor dem Befahren der Ems abzugeben.   
Die Meldung über Funk beim Einlaufen in das Fahrwasser der Ems bleibt von dieser erweiterten Meldeverpflichtung unberührt.
 
© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Ein Service der Abteilung Fahrten- und Freizeitsegeln im DSV: Wir leiten Ihnen die für Wassersportler*innen interessanten Mitteilungen aus dem kostenfreien ELWIS-Portal weiter. Den vollen Umfang der ELWIS-Meldungen können Sie unter https://www.elwis.de/DE/Service/ELWIS-Abo/ELWIS-Abo-node.html nach Registrierung abrufen.