| Deutschland. Nordsee. Unterems, Meldepflicht | |
| aktuell gültig: | ja |
| Karte(n): | 92, 1150 |
| Geografische Angabe in: | WGS 84 |
| Geografische Lage: | Unterems bis Herbrum |
| Gültig von: | 17.08.2026 |
| Gültig bis (einschl.): | 28.09.2026 |
| Angaben: | Aufgrund des stark erhöhten Verkehrsaufkommens auf der Unterems und der eingeschränkten Schleusenkapazität in Herbrum haben sich Fahrzeuge, die beabsichtigen, die Unterems in Richtung Herbrum zu befahren, mindestens 24 h aber maximal 48 h vor dem geplanten Befahren der Ems erstmalig bei Ems Traffic zu melden. Eine weitere Meldung mit Bestätigung der geplanten Abfahrtszeit ist 3 h vor dem Befahren der Ems abzugeben. Die Meldung über Funk beim Einlaufen in das Fahrwasser der Ems bleibt von dieser erweiterten Meldeverpflichtung unberührt. |
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