Ob Jolle, Schlauchboot oder Fahrtenyacht – der Internationale Bootsschein (IBS) ist für viele Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzer ein unverzichtbares Dokument. Über das IBS-Portal des Deutschen Segler-Verbands (DSV) lassen sich alle Anträge – ob Neuantrag, Verlängerung oder Änderung – bequem online erledigen. Wir erklären, wofür der IBS gebraucht wird und welche Unterlagen für den Antrag notwendig sind.
Warum der IBS wichtig ist
Der IBS erfüllt gleich mehrere wichtige Funktionen. Zusammen mit dem Personalausweis dient er als Eigentumsnachweis und hilft Behörden im Falle eines Diebstahls bei der Identifizierung des Bootes. Gleichzeitig erleichtert der international anerkannte Bootsschein viele administrative Vorgänge im grenzüberschreitenden Verkehr, in Häfen und bei Behörden. Besonders für Fahrten ins Ausland – auch in andere EU-Länder – ist der IBS wichtig, da er sehr häufig beim Grenzübertritt und in den Häfen im Mittelmeer als Eigentumsnachweis gefordert wird.
Darüber hinaus brauchen Boote mit Motoren über 2,21 kW (3 PS) und Segelboote mit einer Länge von mehr als 5,50 Metern auf den Binnenwasserstraßen einen IBS und ein Kennzeichen. Die IBS-Nummer ist mit dem Kennzeichen identisch.
Auch Regattaseglerinnen und -segler brauchen für ihre Jollen und Boote einen IBS: Bei vielen Klassenregatten und Meisterschaften muss er zusätzlich zum Messbrief vorgelegt werden.
So funktioniert die Beantragung
Die IBS-Beantragung beim DSV ist unkompliziert:
Für einen Neuantrag müssen Bootstyp und Hersteller, Länge, Breite und Tiefgang, Baujahr, Rumpfmaterial sowie Angaben zur Motorisierung und – falls vorhanden – zur Funkanlage angegeben werden. Zusätzlich muss der Erwerb des Bootes nachgewiesen werden, zum Beispiel ein Kaufvertrag, eine Rechnung oder den bisherigen IBS.
Auch Änderungen am Boot oder Eigentümerwechsel lassen sich unkompliziert über das IBS-Portal des DSV erledigen. In diesen Fällen müssen die aktualisierten Daten angegeben und gegebenenfalls neue Nachweise hochgeladen werden.
Der IBS ist in Deutschland unbegrenzt gültig, sofern kein Eigentümerwechsel stattfindet. Für den Auslandseinsatz ist er nur zwei Jahre gültig. Wurde der bisherige IBS vom DSV ausgestellt, wird der Antrag auf Verlängerung kurz vor Ablauf automatisch zugesendet.
Digital beantragen und verlängern
Tipp: Wie beim Personalausweis ist es sinnvoll, immer einen aktuellen IBS für sein Boot zu haben. So lassen sich bei spontanen Fahrten ins Ausland oder bei Meisterschaften unnötiger Stress und zeitraubende Formalitäten vermeiden.
Der DSV bietet die Beantragung vollständig digital an. Neuanträge, Verlängerungen und Änderungen können direkt über das IBS-Portal durchgeführt werden.
Die Gebühren für einen Neuantrag betragen 20 Euro für registrierte Fahrtensegler*innen und 25 Euro für Nicht-Mitglieder. Bezahlt werden kann per PayPal, SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Nach einer Bearbeitungszeit von ca. zwei Wochen wird der IBS per Post zugestellt.
Weitere Fragen rund um den IBS haben wir in unter „Häufig gestellte Fragen“ auf unserem IBS-Portal zusammengestellt.