Amtliche Mitteilungen in der Yacht Nr. 25/26 vom 02.12.2015

III. Leistungs- und Wettsegeln
Folgende Änderungen der Ordnungsvorschriften Regattasegeln gelten ab dem 01.01.2016:
Wettsegelordnung (WO) 9

9 Berufungen
9.1 […]Die Berufungsgebühr beträgt 75,- € bzw. 25,-€ bei Jugend- und Jüngstenregatten. In dem Falle, dass der Berufung stattgegeben wird, wird die volle Berufungsgebühr, im Falle der Rücknahme einer Berufung wird die hälftige Berufungsgebühr erstattet.
15 Zuständigkeit und Verstöße
15.1 Federführend in allen das Wettsegeln betreffenden Fragen ist der Wettsegelausschuss des DSV.
15.2 Stellt der Wettsegelausschuss Verstöße gegen die WO, RO oder MO einschließlich ihrer Anlagen fest, kann er die ihm notwendig erscheinenden Maßnahmen einleiten.

Ranglistenordnung (RO)

5 Anforderungen an eine Ranglistenregatta
[…]
5.3.4 Werden in einer Wettfahrt diese Wettfahrtvoraussetzungen nicht erfüllt, so kann ein Antrag auf Wiedergutmachung gemäß der Wettfahrtregeln Segeln gestellt werden.
 7 Verstöße gegen die Ranglistenordnung
ENTFÄLLT und wird durch 15.2 WO ersetzt

Meisterschaftsordnung (MO)

8 Meldungen
[…]
8.1.2 Steuerleute, die Leistungspassinhaber sind.
12 Mannschaftswechsel, Bootswechsel
12.1 Ein einmaliger Wechsel der Besatzung oder des Bootes kann nach Beginn der ersten Wettfahrt nur in Ausnahmefällen auf vorherigen schriftlichen Antrag schriftlich durch die Wettfahrtleitung genehmigt werden.

Alle sonstigen Bestimmungen der Ordnungsvorschriften gelten wie in der Fassung vom 01.04.2014 fort.