Derzeit auf dem Markt legal erhältliche biozidhaltige Unterwasserschutzanstriche sind aufgrund der Übergangsregelung der Biozid-Verordnung grundsätzlich erlaubt.
Biozidhaltige Antifoulings verhindern nicht nur bestimmungsgemäß den Bewuchs an (Sport-)booten, sie schädigen auch viele weitere lebende Organismen. Sie sind daher keine Beschichtungen im herkömmlichen Sinne, sondern unterliegen als Produktart 21 im Rahmen der Biozid-Verordnung einem amtlichen Zulassungsverfahren. Erst wenn die Wirkstoffe auf EU-Ebene genehmigt wurden, können Hersteller für die Antifouling-Beschichtungen in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Zulassung für höchstens zehn Jahre beantragen. In Deutschland ist für dieses Verfahren die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zuständig.
Zum Jahresende 2025 waren einige Biozid-Zulassungen für Antifoulingprodukte ausgelaufen.
Für die Wirkstoffe Tolylfluanid, Kupferflocken (beschichtet mit einem Film aus aliphatischer Säure) und Dichlofluanid war keine Verlängerung beantragt worden. Diese Zulassungen sind daher am 31.12.2025 abgelaufen.
TBT ist bereits seit 1999, Diuron seit 2008 verboten und darf sich auf keinem Boot mehr befinden. Irgarol® (Cybutryn) ist seit Anfang 2017 verboten, Restbestände dürfen nicht mehr aufgebraucht werden. Boote, auf denen sich dieser Wirkstoff in der Beschichtung befindet oder die/der Bootseigner*in die vorhandenen Beschichtungen nicht kennt, dürfen nicht mehr mit einem Hochdruckreiniger behandelt werden. In diesen Fällen sollten möglichst zeitnah alle Antifoulingbeschichtungen sachgerecht entfernt und durch einen zugelassenen Unterwasseranstrich ersetzt werden.
Für die übrigen Wirkstoffe wurde die Zulassung übergangsweise bis zum 30.06.2028 verlängert. Einzig Tralopyril wurde bis zum 30.09.2027 verlängert.
Die Zulassung des Wirkstoffs Medetomidin endet nach wie vor zum 30.06.2026. Eine Entscheidung zu einer Verlängerung ist hierfür noch nicht gefallen.
Ob diese Zulassungen weiterhin verlängert werden oder nicht sind Einzelfallentscheidungen, denen zum Teil lange Verhandlungen zwischen den EU-Ländern vorausgehen.
Über den Link der BAuA können alle noch verwendbaren Produkte stets aktuell abgerufen werden. Legale Produkte erkennt man zudem an der Registrierungsnummer (Beispiel: N-0000X) oder der Zulassungsnummer (Beispiel: DE-2012-A-15-0000X) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), da diese Produkte bei der BAuA angemeldet und registriert werden müssen.
Nachfolgend der Stand der Genehmigungen zum 1. Februar 2026:

Es dürfen also nur noch Antifoulingprodukte benutzt werden, die für den Sportbootbereich in Deutschland zugelassen sind und registrierte Wirkstoffe enthalten. Diese sind vom Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf dieser Seite zusammengefasst. Restbestände mit nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen dürfen nicht aufgebraucht werden und müssen als Sondermüll entsorgt werden. In den verschiedenen EU-Ländern wird es unterschiedliche Zulassungen von Produkten geben. Im Falle eines Liegeplatzes im Ausland sind nur die dort zugelassenen Antifoulingprodukte zulässig.2
Darüber hinaus ist die Abgabe, also der Verkauf, von bioziden Antifoulingbeschichtungen seit dem 01.01.2025 beschränkt: In der Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidrechts-Durchführungsverordnung – ChemBiozidDV) ist in § 10 Verbot der Selbstbedienung geregelt, dass ein Verkauf von bioziden (giftigen) Antifouling-Produkten nur noch nach vorherigem persönlichem oder telefonischem Aufklärungsgespräch durch eine*n ausgebildete*n Verkäufer*in zugelassen ist. Der Gesetzgeber möchte dadurch sicherstellen, dass alle Anwender über die Gefahren bei der Verarbeitung dieser giftigen Produkte aufgeklärt werden. Nicht-biozide Antifouling-Produkte wie z.B. Silikonbeschichtungen sind davon nicht betroffen.
Nicht nur die EU-Biozidverordnung hat zu einem Umdenken geführt, es gibt auch bereits erprobte Alternativen bei der Bekämpfung des Bewuchses im Sportbootsektor. In Binnengewässern mit sehr viel geringerem Bewuchsdruck haben sich biozidfreie Verfahren für den Bewuchsschutz seit langem bewährt:
Silikonbeschichtungen – sehr wirksam auch unter starken marinen Bewuchsbedingungen, allerdings kosten- und arbeitsintensiver, da eine Entschichtung des Altantifoulings und danach 3-4 Schichten Neuaufbau erforderlich sind; Beschichtung ist anfällig für mechanische Beschädigungen (Grundkontakt)
Teflonbeschichtungen sind weniger wirksam, aber stabiler. Allerdings enthalten diese Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Diese PFAS sind in Antifouling-Beschichtungen derzeit noch erlaubt, jedoch ist ein generelles Verbot in der EU durch die ECHA in Vorbereitung.
Biozidfreie erodierende/selbstpolierende Systeme sind besonders geeignet bei hoher Aktivität, im Meerwasser aber nur kurzfristig ausreichend
Reinigungsfähige Hartbeschichtungen mit mechanischen Reinigungsverfahren sind für viele Süßgewässer ausreichend, allerdings ist auch hier eine Reinigung im Wasser genehmigungspflichtig. In vielen Süßgewässern mit schwachem Bewuchsdruck reicht aber eine Reinigung auf dem Waschplatz am Ende der Saison aus. Darüber hinaus gibt es zahlreiche wissenschaftliche Forschungsprojekte, von denen einige erfolgversprechend erscheinen, die aber noch keine Marktreife haben.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die Broschüre „Wasser schützen-umweltfreundlicher Bewuchsschutz für Sportboote“ herausgebracht. Sie informiert ausführlich über Gefahren, den Umgang sowie Alternativen hinsichtlich Antifoulinganstriche und steht kostenlos zum Download bereit.
Grundsätzlich sollte jeder Bootseigner zum Schutz der Natur prüfen, ob und wenn ja, in welchem Umfang ein biozidhaltiger Antifoulinganstrich von Nöten ist oder ob eine umweltfreundlichere Variante für sein Schiff nicht vielleicht auch ausreichend ist. Wichtig ist, dass jeder Bootseigner abhängig von der Saisondauer, dem Aktivitätsgrad, der durchschnittlichen Fahrtgeschwindigkeit, der Revierart und der Rumpfform eine individuelle Beschichtung wählt. Eine Universallösung hierfür gibt es nicht. Biozidhaltige Anstriche enthalten neben Lösungsmitteln gefährliche Chemikalien, die bei nichtbestimmungsgemäßer Anwendung eine Gesundheitsgefährdung für Mensch, Fauna und Flora darstellen. Jeder Verzicht auf eine Verwendung ist aktiver Umweltschutz.
Quelle 1 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Quelle 2 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Hamburg, Februar 2026
Bewuchs-Atlas: Interaktives Informationsportal des Bundesumweltamtes
Wir alle wissen, wie wichtig ein verantwortungsbewusster Umgang mit Antifouling-Produkten ist. Das Umweltbundesamt bietet mit dem Bewuchs-Atlas ein interaktives Informationsportal, in dem die Bewuchsbedingungen in deutschen Gewässern recherchiert werden können. Zudem bietet das Portal viele Erfahrungsberichte, Tipps und Empfehlungen rund um das Thema Antifouling.
Um Bootsbesitzende bei der Wahl eines umweltverträglichen Bewuchsschutzsystems zu unterstützen, informiert der Bewuchs-Atlas des Umweltbundesamtes über die in Deutschland vorherrschenden Bewuchsbedingungen.
Auf einer interaktiven Karte können Sie die lokalen Gegebenheiten in Ihrer Region recherchieren.
Darüber hinaus erhalten Sie einen Antifouling-Leitfaden mit wertvollen Tipps und Empfehlungen, eine Übersicht über praktikable biozidfreie Bewuchsschutzmethoden sowie Erfahrungsberichte aus diversen Forschungsvorhaben.
Bewuchs-Atlas: Forschungsprojekte in Kooperation mit dem DSV
Der Bewuchs-Atlas geht auf mehrere Forschungsprojekte zum Bewuchsdruck in deutschen Gewässern zurück, die das Hamburger Forschungsinstitut LimnoMar seit 1997 in Kooperation mit dem DSV durchgeführt hat.
Durch Aufhängen von Kontrollplatten in Vereinshäfen wurden wertvolle Daten zum lokalen Bewuchsdruck gewonnen. Mit weiteren Bewuchsdaten aus nationalen und europäischen Forschungsprojekten von LimnoMar wurde so der Grundstein für den Bewuchs-Atlas für deutsche Gewässer gelegt.
Wer heutzutage Interesse an einer Bewuchsanalyse mit dazu passender Antifouling-Empfehlung hat, kann sich an das Institut für Antifouling + Biokorrosion wenden.