UKW-Kanalsperrungen wegen VDES

Wer an Bord eine UKW-Funkanlage betreibt, sieht sich seit 2024 mit einer Neuregelung bei den für den Sprechfunk zugelassenen Kanälen und Frequenzen konfrontiert. Was hat es damit auf sich? Und was sollten Besitzerinnen und Besitzer eines Seefunkgeräts nun unternehmen? Wir haben für Sie recherchiert und zeigen Lösungswege auf.

Seit einiger Zeit geistern Warnungen vor gesperrten UKW-Funkkanälen durch die Sportbootszene. Diese Kanäle weiterhin zu nutzen, sei bei Strafe verboten, und man solle sich schnellstmöglich entsprechend informieren und die Funktechnik an Bord umgehend auf den neuesten Stand bringen. Worum geht es dabei? Und wer ist davon inwieweit betroffen?

Warum werden UKW-Kanäle gesperrt?

Auslöser für die jüngste Sperrung bisheriger UKW-Sprechfunkkanäle ist die Einführung von VDES. Das Kürzel steht für „VHF Data Exchange System“, also ein Datenaustauschverfahren via UKW-Funk. Klingt zunächst recht kompliziert, aber ein solches System kennen wir bereits seit vielen Jahren in Gestalt von AIS („Automatic Identification System“).

Über das automatische Schiffsidentifizierungssystem tauschen Fahrzeuge selbstständig in vorgegebenen Intervallen ihre dynamischen, statischen und reisebezogenen Daten mittels digitaler UKW-Seefunkaussendungen aus. Dazu zählen unter anderem die MMSI-Nummer („Maritime Mobile Service Identity“), um sich gegenseitig identifizieren und per Seefunk kontaktieren zu können, die aktuelle Position, der Schiffsname und -typ, Größe und Tiefgang, der jeweilige Fahrstatus sowie Kurs und Fahrt über Grund. Große Schiffe informieren andere zudem über ihren Bestimmungshafen und die Ladungskategorie.

Schon für die Einführung von AIS wurden UKW-Kanäle und Frequenzen für den Sprechfunk gesperrt: Kanal 87B auf 161,975 MHz und Kanal 88B auf 162,025 MHz. Ganz alte Seefunkanlagen, bei denen sich noch der Kanal 70 als Sprechfunkkanal schalten lässt, verloren schon viel früher mit Einführung des digitalen Selektivrufverfahrens DSC („Digital Selective Calling“) ihre Daseinsberechtigung.

An dieser UKW-Funkanlage finden sich Anschlüsse für UKW- und GNSS-Antenne, NMEA 0183, Stromversorgung, ein externes Bedienteil, Lausprecher und Megafon – aber keine zum Einspielen eines Updates in Eigenregie. © Sven Rutter

Kanalsperrungen sind also nichts Neues – nun folgen weitere für das VDES. Es geht dabei um die UKW-Kanäle 24, 25, 26, 27, 28, 84, 85, 86 und 96, die seit dem 1. Januar 2024 für das VDES reserviert sind. Diese Vorgaben betreffen die gesamte Europäische Union (EU).

Außerdem dürfen im Binnenschifffahrtsfunk die Kanäle 2019, 2020 und 2078 im betreffenden ATIS-Modus (ATIS: „Automatic Transmitter Identification System“) nur noch zum Empfang verwendet werden – auch hier sind also keine Aussendungen mehr erlaubt. Als zusätzliche Sprachkanäle sollen die Kanäle 1027 und 1028 hinzugefügt werden. Beim Binnenschifffahrtsfunk sind aber obendrein nationale Regelungen zu beachten.

Bei den meisten der jüngst gesperrten UKW-Kanäle handelt es sich um Duplex-Kanäle für den Funkverkehr mit Küstenfunkstellen, wie hier auch am Kürzel „DUP“ im Display zu erkennen ist. © Sven Rutter

Worum geht es bei VDES?

Die Einführung eines neuen, digitalen Datenaustauschverfahrens auf UKW-Kanälen ist bereits seit längerem geplant. Schon auf den Weltfunkkonferenzen 2015 und 2019 wurde beschlossen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Vielfach wird mit Blick auf VDES von „AIS 2.0“ gesprochen, was dem Ganzen aber nur eingeschränkt gerecht wird. Denn neben terrestrischen Übertragungen sieht VDES auch einen Datenaustausch via Satellit vor. Hinzu kommt eine deutlich größere Bandbreite angesichts der bidirektionalen Auslegung und der Vielzahl an genutzten Frequenzen.

Auch der Kanal 2019 darf im ATIS-Mode (Binnenschifffahrtsfunk) nicht mehr zum Senden, sondern nur noch zum Empfangen verwendet werden. © Sven Rutter

Dies macht VDES sehr viel leistungsfähiger als das bewährte AIS. So sollen Schiffe über VDES im Prinzip global miteinander und mit Landstationen kommunizieren können. Hinzu kommt die Möglichkeit zu einer globalen Erfassung wichtiger Umweltdaten (Wind, Seegang usw.) und zur Überwachung wichtiger Schiffsdaten an jedem Punkt der Erde. VDES ist zudem Bestandteil der sogenannten „E-Navigation-Strategie“ der IMO („International Maritime Organization“), nach welcher wichtige nautische Dienste sukzessive digitalisiert werden sollen.

Während am AIS heute auch Sportboote in zunehmender Zahl teilnehmen, dürfte VDES jedoch vorerst der gewerblichen Großschifffahrt vorbehalten bleiben. Für Seglerinnen und Segler besteht somit aktuell noch kein Anlass, sich mit den technischen Details weitergehend auseinanderzusetzen. Auf Yachten wirkt sich VDES zunächst lediglich beim Funken aus.

Überwiegend Duplex-Kanäle betroffen

Betroffen sind allerdings keine Seefunkkanäle des Schiff-zu-Schiff-Funkverkehrs. In Deutschland wurden einige der nun gesperrten Kanäle bis Ende 2022 vom Betreiber der deutschen Küstenfunkstellen DP07 genutzt: Kanal 24 von Lübeck Radio/Elbe-Weser-Radio (nun Kanal 04/83), Kanal 25 von Bremen Radio (nun Kanal 23), Kanal 26 von Nordfriesland Radio (nun Kanal 01), Kanal 27 von Flensburg Radio (nun Kanal 21) und Kanal 28 von Accumersiel Radio (nun Kanal 62).

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Kanal- und Frequenzbelegung seines UKW-Seefunkgeräts updaten. © Sven Rutter

Hierbei handelt es sich um Duplex-Kanäle, während der Schiff-zu-Schiff-Funkverkehr im Simplex-Verfahren erfolgt. Hintergrund: Bei Simplex-Kanälen steckt hinter jeder Kanalnummer eine Frequenz, die gleichermaßen zum Senden und Empfangen genutzt wird. Hier kann man also nur wechselweise miteinander sprechen. Der eine Gesprächsteilnehmer muss dem anderen stets über das Schlusswort „Over“ anzeigen, dass er die Sendetaste loslassen und die Frequenz zum Antworten freigeben wird.

Bei Duplex-Kanälen ist hingegen prinzipiell auch ein Gegensprechen möglich, da hier hinter der Kanalbezeichnung zwei Frequenzen stehen: eine zum Senden und eine zum Empfangen. Im Duplex-Funkverkehr könnte man sich theoretisch also auch ins Wort fallen. Das funktioniert allerdings nur, wenn die Sendefrequenz des einen Gesprächsteilnehmers beim anderen als Empfangsfrequenz eingestellt ist und umgekehrt.

Da alle Seefunkstellen – also die Funkanlagen auf Schiffen – jedoch dieselbe Frequenzbelegung aufweisen, ist ein Duplex-Verkehr zwischen Schiffen nicht möglich, sondern nur beim Funkkontakt zwischen einer See- und einer Küstenfunkstelle. Wenn eine Seefunkstelle mit einer Küstenfunkstelle spricht, hören die anderen Schiffe in Reichweite daher auch immer nur die Antworten der Küstenfunkstelle, aber nicht die Aussendungen des Schiffes. Denn dessen Sendefrequenz ist eben bei den anderen Seefunkstellen ebenfalls als Sendefrequenz und nicht zum Empfang vorgesehen.

Ein unbedarftes Drücken der Sprechtaste könnte teuer werden. © Sven Rutter

Echter Duplex-Funkverkehr setzt zudem eine zweite UKW-Antenne voraus, denn mit einer Antenne kann man natürlich ebenfalls nur senden oder empfangen – nicht beides zugleich. Die meisten UKW-Seefunkanlagen auf Sportbooten arbeiten bei der Nutzung solcher Kanäle daher im sogenannten Semi-Duplex-Verfahren. Sie nutzen zwar beide Frequenzen, schalten aber zwischen diesen um, wenn die Sendetaste gedrückt beziehungsweise losgelassen wird.

Aktuelle Handbücher helfen

Die Kanalsperrungen im Zusammenhang mit der Einführung von VDES mögen vielen Yachtskipperinnen und -skippern somit vielleicht nicht sonderlich relevant erscheinen, aber womöglich besteht doch einmal Bedarf, eine Küstenfunkstelle zu kontaktieren. Dann sollte man die aktuellen Kanalbelegungen der Küstenfunkstellen im Revier kennen, um nicht versehentlich einen inzwischen verbotenen Kanal zu wählen.

Hier zeigt sich, wie hilfreich es ist, einen aktuellen Dienstbehelf für den Funkverkehr an Bord vorzuhalten – zum Beispiel den Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). In solchen revierbezogenen Handbüchern für den Seefunkdienst werden jährlich aktualisiert die im Revier verfügbaren Funkdienste mit ihren Kanalzuordnungen aufgelistet.

Auch manche Revierführer enthalten Informationen zu wichtigen Kanalbelegungen und Funkdiensten, wobei es gleichermaßen auf eine aktuelle Ausgabe ankommt.

Aufkleber oder Update

Nach unseren Recherchen verlieren Funkanlagen, bei denen sich die für VDES gesperrten Kanäle noch schalten lassen, auch nicht zwangsläufig ihre Betriebserlaubnis. Die korrekte Bedienung liegt letztlich in der Verantwortung der Schiffsführung. Sie haftet aber auch für entsprechende Vergehen.

Manche Eignerinnen und Eigner behelfen sich mit einem Aufkleber, auf dem die gesperrten Kanäle aufgelistet sind. Neben die Funkanlage geklebt, erinnert er daran, dass diese Kanäle nicht mehr geschaltet werden dürfen. Noch sicherer ist ein Update der vorhandenen Funkanlage, so dass die betreffenden Kanäle und Frequenzen über diese gar nicht mehr geschaltet werden können.

In unserem DSV-Shop können Sie sich kostenfrei den entsprechenden Aufkleber bestellen.

Netzwerk- oder Stand-Alone-Lösung

Am einfachsten gestalten sich solche Softwareupdates über ein geeignetes Marinenetzwerk. Hier liegt ein Vorteil, wenn man bei der Auswahl seiner Navigationselektronik „in der Familie“ bleibt – also Komponenten desselben Herstellers wählt. Denn meist ist auch nur dann ein Update der einzelnen Komponenten über das Netzwerk möglich.

Dann besteht die Möglichkeit, das Update für die Funkanlage über das Multifunktionsdisplay (MFD) – also den Plotter – einzuspeisen. MFDs weisen in den meisten Fällen einen SD-Karten-Slot auf. Wird das Update zuhause auf eine entsprechende Speicherkarte heruntergeladen, kann es an Bord über das MFD im gesamten Netzwerk zur Verfügung gestellt werden.

Einige MFDs erlauben auch ein Update per WLAN, wobei ein Gerät mit mobilem Internetzugang – zum Beispiel ein Smartphone – als Hotspot genutzt werden kann. Bei manchen Herstellern, wie zum Beispiel Garmin, können Updates auch per Bluetooth über eine Smartphone-App auf das MFD übertragen werden. Detaillierte Anleitungen zur genauen Vorgehensweise beim Update über das Netzwerk finden sich auf den Homepages der jeweiligen Hersteller und in den Handbüchern zu den MFDs.

Geeignete Netzwerklösungen sind NMEA 2000 (N2K) und verwandte herstellerspezifische Standards wie zum Beispiel SeaTalk NG von Raymarine oder Simnet von Navico. Voraussetzung ist, dass sowohl das MFD als auch die UKW-Seefunkanalage an einen gemeinsamen Backbone – die zentrale Datenleitung eines N2K-Netzwerks – angeschlossen sind. Es muss sich zudem um einen regulären Backbone mit Spannungsversorgung, T-Stücken und Stichleitungen (Spur-Kabel) zu den Geräten sowie Terminatoren am Ende handeln. Eine direkte Verbindung zwischen Plotter und Funkanlage mit einem N2K-Kabel funktioniert nicht.

Bei einigen Marken und vor allem älteren Modellen muss das Gerät dafür zum Fachhandel eingeschickt werden. © Sven Rutter

Der altbewährte NMEA-0183-Standard eignet sich für solche Updates ebenfalls nicht. Ist die Funkanlage also lediglich per NMEA-0183-Schnittstelle mit dem Plotter verbunden, muss das Update direkt auf dem Funkgerät installiert werden. Selbiges gilt für sogenannte Stand-Alone-Lösungen – wenn das Funkgerät also über gar keine Anbindung an andere Geräte verfügt.

In solchen Fällen gestaltet sich ein Update in Eigenregie schwierig, zumal die meisten Funkanlagen über keinen SD-Kartenslot und auch nicht über eine gängige Datenschnittstelle wie zum Beispiel einen USB-Anschluss oder eine WLAN-Konnektivität verfügen. Für ein Update bedarf es somit spezieller Komponenten sowie einer entsprechenden Software.

Hier bleibt nur der Weg, sich in Sachen Update an den Fachhandel zu wenden – am besten an den Händler, bei dem die Funkanlage erworben wurde. Obendrein findet sich auf vielen Hersteller-Websites eine Fachhändler-Suchfunktion. Beim Händler wäre zunächst anzufragen, ob für das vorhandene Gerät überhaupt eine Updatemöglichkeit besteht. Bei einigen älteren Funkanlagen ist mitunter auch gar keine Umprogrammierung mehr möglich.

Sofern der Händler ein Update anbietet, muss das Gerät auf eigene Kosten zu diesem eingeschickt werden. Oft stellen Händler ebenso den Updateservice in Rechnung, der für sie ja auch mit einem gewissen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist. Hier gibt es keine Einheitspreise – die Kosten sollte man daher im Vorfeld erfragen. Im Allgemeinen sind die Preise aber überschaubar und bewegen sich im mittleren zweistelligen Bereich.

Wenn sich kein Fachhändler für ein Update findet, ließe sich noch der technische Service des Herstellers kontaktieren. Diesbezüglich finden sich auf den Hersteller-Homepages weitergehende Informationen. Gegebenenfalls kann das Gerät dann für ein Update an die Service-Werkstatt des Herstellers gesendet werden. Hierbei ist ebenfalls mit gewissen Kosten zu rechnen, insbesondere wenn sich die Service-Werkstatt im Ausland befindet (Stichwort Versandkosten).

Wir haben verschiedene bekannte Markenanbieter um detailliertere Informationen zu den Updatemöglichkeiten für ihre Geräte gebeten. Die Ergebnisse dieser Recherchen haben wir im Folgenden nach Anbieter gegliedert zusammengefasst.

Raymarine: Update über Netzwerk, Händler oder Servicewerkstatt

Die schnellste Antwort erhielten wir von Raymarine Deutschland. Demnach ist für folgende Modelle des Herstellers ein VDES-kompatibles Update möglich: Ray 49E, Ray 50, Ray 52, Ray 53, Ray 55E, Ray 60, Ray 63, Ray 70, Ray 73, Ray 90, Ray 91, Ray 218E, Ray 260E. Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link: https://teledyneflir.my.site.com/s/article/VDES-Aenderungen.

Für ältere Geräte ist hingegen keine VDES-Umprogrammierung mehr möglich. Laut Auskunft von Raymarine wurde die Produktion des jüngsten Geräts, das nicht mehr umgerüstet werden kann, aber bereits 2013 eingestellt.

Moderne UKW-Seefunkgeräte können über das N2K-Netzwerk aktualisiert werden, sofern sie zusammen mit einem kompatiblen Plotter in dieses eingebunden sind. © Sven Rutter

Wie das Update abläuft, hängt vom Modell und der bordseitigen Installation ab. Bei jüngeren Geräten können Eignerinnen und Eigner das Update selbst über ein kompatibles MFD, also den Plotter, installieren. Eine entsprechende Anleitung findet sich hier: https://teledyneflir.my.site.com/s/article/Update-Seefunkanlage. Voraussetzung sind ein MFD mit Lighthouse-Betriebssystem (mindestens LH2) oder ein aktueller Element-Plotter sowie eine Einbindung der UKW-Seefunkanlage ins gemeinsame N2K-Netzwerk (NMEA 2000/SeaTalk NG).

Falls diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, muss das Gerät für ein Update zum Fachhandel eingeschickt werden. Die Updatesoftware selbst ist kostenlos, allerdings können Händler ihren Updateservice in Rechnung stellen. Eine alternative Möglichkeit besteht im Einschicken des Geräts zur Raymarine-Servicewerkstatt in England.

Icom: Update nur über Fachhandel

Der Funkanlagenspezialist Icom liefert nach eigenen Angaben „spätestens seit 2024“ nur noch Geräte aus, die den aktuellen Bestimmungen entsprechen. Besitzerinnen und Besitzern älterer Geräte, bei denen die seit Januar für den analogen Sprachverkehr gesperrten Kanäle noch nutzbar sind, empfiehlt der Hersteller, sich „vertrauensvoll an einen unserer Fachhandelspartner“ zu wenden. „Der Händler kann individuell eine Änderung am Gerät vornehmen“, heißt es in der Antwort von Icom auf unsere Anfrage. Die Kosten für die Umprogrammierung sind beim jeweiligen Händler anzufragen.

Konkrete Angaben zu den im Einzelnen betroffenen Modellreihen enthält die Antwort von Icom nicht. Ob für ein Modell ein entsprechendes Update möglich ist, sei im Einzelfall anzufragen. „Auch bei manchen Modellen, die vor knapp 20 Jahren vertrieben wurden, lassen sich noch Frequenzen sperren“, erklärt der Hersteller.

Garmin: NMEA-2000-Netzwerk-Update oder Händler

Bei Garmin finden sich folgende Hinweise für die Gerätemodelle VHF 110/110i, VHF 115/115i, VHF 210/210i, VHF 215/215i, VHF 215/215i AIS, VHF 315/315i und Cortex V1 auf der Homepage: „Wenn das betreffende Garmin UKW-Funkgerät über ein NMEA-2000-Netzwerk mit einem Garmin-Kartenplotter verbunden ist, wird durch die Installation der regelmäßigen vierteljährlichen Marine-Updates der internationale Kanalkatalog automatisch aktualisiert, um die betroffenen Kanäle zu entfernen“ (Quelle: https://support.garmin.com/en-US/?faq=hxa5JRWZ6J1WdVCCc0WGM8).

In anderen Fällen soll man sich an einen Fachhändler wenden: „Garmin-Händler, die UKW-Funkgeräte verkaufen, können das Funkgerät aktualisieren, um die betroffenen Kanäle zu entfernen.“ Für die Funkgeräte VHF 110/110i und VHF 210/210i, die nicht mehr hergestellt werden, bleibt nur der Weg über den Fachhandel. Denn für sie gibt es kein Update über das Netzwerk mehr.

Bedienteil einer Blackbox-Seefunkanlage: Wenn die eigentliche Anlage verdeckt eingebaut wurde, kann sich der Ausbau aufwändig gestalten. © Sven Rutter

Eine weitere Besonderheit bildet das Modell Cortex V1, das laut Garmin-Homepage nicht von Händlern aktualisiert werden kann. Für dieses Modell ist ein separates Software-Update angekündigt, um die Anforderungen gemäß VDES zu erfüllen.

Navico: Downloads veröffentlicht

Auf der Simrad-Homepage finden sich VEDS-kompatible Updates für die Funkanlagenmodelle NRS-1, NRS-2, RS20S, RS40, RS40-B, RS100, RS100-B, V100, V100-B (https://www.simrad-yachting.com/de-de/downloads/, „VHF Radios & AIS“ auswählen). Auch für die entsprechenden B&G-Produkte einschließlich der Modelle V20S, V60 und V60-B wurden entsprechende Updates veröffentlicht (https://www.bandg.com/downloads/).

Diese Updates können über das N2K-Netzwerk vorgenommen werden, sofern ein kompatibles MFD zusammen mit der Funkanlage in das Netzwerk eingebunden ist. In anderen Fällen müssen sich Eignerinnen und Eigner an den Fachhandel wenden.

Andere Hersteller

Auch bei anderen Marken ist zumindest über den Fachhandel vielfach eine Umprogrammierung möglich. Dies bestätigte im Zuge unserer Recherchen zum Beispiel der Fachhändler Fellecs-Tech mit Blick auf Produkte von Standard Horizon, die vor dem 01.01.2024 verkauft wurden (bei den jüngeren Geräten sollte die Kanalbelegung bereits angepasst sein). Auch Besitzer von Furuno-Funkgeräten sollten sich an den Fachhandel wenden.

Fragen Sie im Zweifelsfall dort nach, wo Sie das Gerät gekauft haben. Für Geräte von Marken, die nicht mehr am Markt sind, dürfte es hingegen schwierig werden. Dies gilt zum Beispiel für alte Navman-Funkanlagen. Hier sollte man gegebenenfalls den Umstieg auf ein aktuelles Produkt erwägen.

Text: Sven M. Rutter