BfS 183/26 Ostsee: Kieler Förde, Windjammerparade, zeitweilige Schifffahrtsbeeinträchtigung

Deutschland.Ostsee.Kieler Förde, Windjammerparade, zeitweilige Schifffahrtsbeeinträchtigung
 
aktuell gültig:ja 
Karte(n):34,2181,2182,2180
Geografische Angabe in:WGS 84
Gültig von:19.06.2026 
Gültig bis (einschl.):28.06.2026
Angaben:Anordnung
Am 27. Juni 2026 findet in der Kieler Förde eine Windjammerparade statt. Ab etwa 09.00 Uhr verlassen die an der Windjammerparade teilnehmenden Fahrzeuge ihre Liegeplätze im Hafengebiet der Kieler Innenförde, formieren sich zur Parade und segeln (fahren) in Richtung See (etwa bis Tonne „4“).Zwischen 10.30 Uhr und 13.30 Uhr dürfen von See kommende Fahrzeuge die Kieler Förde nur über das Verkehrstrennungsgebiet beim Leuchtturm Kiel ansteuern. In der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr wird für Sport- und Zuschauerfahrzeuge ein Fahrverbot auf der Kieler Förde binnenwärts der Fahrwassertonne „18/Kiel 1“ (Zufahrt NOK) angeordnet. Fahrgastschiffe, Zuschauer- und Begleitfahrzeuge dürfen nur in gleicher Richtung auf der Steuerbordseite der Windjammerparade fahren. Während der Parade ist das Queren des betonnten Fahrwassers in der Kieler Förde untersagt. Für ausschließlich stillliegende Fahrzeuge besteht die Möglichkeit in der Strander Bucht, westlich vom Fahrwasser -mit ausreichendem Abstand zu ankern. Die Regelung des Verkehrs erfolgt durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee und durch die Wasserschutzpolizei von Einsatzfahrzeugen vor Ort in Zusammenarbeit mit Kiel Traffic. Die Einsatzleitung befindet sich auf dem MS „Saatsee“. Auf schifffahrtspolizeiliche Anweisungen und Schifffahrtszeichen ist besonders zu achten. Die Sperrung wird über UKW- Kanal 67 „Kiel Traffic“ bekannt gegeben.
 
© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes