| Deutschland. Ostsee. Kieler Förde. Kieler Hafen, Sperrgebiet zeitweilig eingerichtet | |
| aktuell gültig: | ja |
| Karte(n): | DE34 |
| Geografische Angabe in: | WGS 84 |
| Gültig von: | 11.08.2026 |
| Gültig bis (einschl.): | 17.08.2026 |
| Angaben: | Anordnung Hiermit wird vom 11.08.2026, 08:00 Uhr bis zum 17.08.2026, 12:00 Uhr im Bereich des Kieler Hafens auf Grundlage der Hafenbehördlichen Anordnung 028a-2026 der Landeshauptstadt Kiel eine zeitweise Sperrung der nachstehenden Wasserfläche angeordnet. Die gesperrte Wasserfläche wird durch folgende Linien/Verbindungslinien begrenzt: Die Kaikanten der Liegeplätze der Fa. TKMS sowie das nördliche Ende des LP 21, Norwegenkai (NWK)sowie (seeseitig) eine Verbindungslinie zwischen den Punkten A) 54°19’07,0‘‘ N 10°08’31,3‘‘ E (nördliches Ende des Dalbensteges LP 21 NWK) und B) 54°19’18,5‘‘ N 10°08’56,4‘‘ E (NNW-Ende des LP 6 TKMS) Es ist der Schifffahrt hiermit untersagt, die oben definierte Wasserfläche während des angegebenen Zeitraums zu befahren. Den Anweisungen der Wasserschutzpolizei ist Folge zu leisten. Ausgenommen vom Befahrensverbot sind der TKMS-Neubau Nr. 402 sowie das werkseigene Feuerlöschboot der Werft TKMS. Die oben genannte BfS 242/26 wird hiermit aufgehoben |
| © ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes | |
Ein Service der Abteilung Fahrten- und Freizeitsegeln im DSV: Wir leiten Ihnen die für Wassersportler*innen interessanten Mitteilungen aus dem kostenfreien ELWIS-Portal weiter. Den vollen Umfang der ELWIS-Meldungen können Sie unter https://www.elwis.de/DE/Service/ELWIS-Abo/ELWIS-Abo-node.html nach Registrierung abrufen.