BfS 247/26 Ostsee: Sperrgebiet in der Kieler Förde ztw. eingerichtet

  
Deutschland. Ostsee. Kieler Förde. Kieler Hafen, Sperrgebiet zeitweilig eingerichtet
 
aktuell gültig:ja 
Karte(n):DE34
Geografische Angabe in:WGS 84
Gültig von:11.08.2026 
Gültig bis (einschl.):17.08.2026
Angaben:Anordnung
Hiermit wird vom 11.08.2026, 08:00 Uhr bis zum 17.08.2026, 12:00 Uhr im Bereich des Kieler Hafens auf Grundlage der Hafenbehördlichen Anordnung 028a-2026 der Landeshauptstadt Kiel eine zeitweise Sperrung der nachstehenden Wasserfläche angeordnet.
Die gesperrte Wasserfläche wird durch folgende Linien/Verbindungslinien begrenzt:
Die Kaikanten der Liegeplätze der Fa. TKMS sowie das nördliche Ende des LP 21, Norwegenkai (NWK)sowie (seeseitig) eine Verbindungslinie zwischen den Punkten A) 54°19’07,0‘‘ N 10°08’31,3‘‘ E (nördliches Ende des Dalbensteges LP 21 NWK) und B) 54°19’18,5‘‘ N 10°08’56,4‘‘ E (NNW-Ende des LP 6 TKMS)
Es ist der Schifffahrt hiermit untersagt, die oben definierte Wasserfläche während des angegebenen Zeitraums zu befahren.
Den Anweisungen der Wasserschutzpolizei ist Folge zu leisten.
Ausgenommen vom Befahrensverbot sind der TKMS-Neubau Nr. 402 sowie das werkseigene Feuerlöschboot der Werft TKMS. Die oben genannte BfS 242/26 wird hiermit aufgehoben
 
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