Amtliche Mitteilungen des DSV rückwirkend zum 01.04.2019

Amtliche Mitteilungen 2019 – Technischer Ausschuss

Änderungen von Klassenvorschriften

Die Änderungen der Klassenvorschriften nachstehender Klassen treten rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft.

16er Jollenkreuzer
Die Klassenvereinigung der 16er Jollenkreuzer Klasse hat mehrere Änderungen für die Klassenvorschriften ab 2019 beantragt. Diese betreffen vor allem das Vorhandensein einer Gennakerausrüstung, die jedoch nur bei Yardstick-, nicht aber bei Klassenregatten gefahren werden darf. Der TA sieht keine Möglichkeit, Klassenregeln so zu ändern, dass sie nur für Handicap-Regatten, nicht aber für Klassenregatten gelten sollen.

Nach Auffassung des TA ist das Vorhandensein von Ausrüstung für das Setzen von Gennakern bereits jetzt laut Klassenvorschrift erlaubt. Es wird der KV empfohlen, die drei diskutierten Varianten intern zu besprechen und eine Entscheidung zu fällen.

  • Gennaker auch bei Klassenregatten erlauben
  • Gennakerausrüstung (Baum, Fallen, etc.) sind unter den derzeit gültigen Klassenvorschriften bereits erlaubt, dann kann jeder Segler unter Yardstick auch mit Gennaker melden und die in Klassenwettfahrten nicht nutzbare Ausrüstung dennoch an Bord lassen.
  • Entscheidung fällen, ob innerhalb der Klasse auch Gennaker und Spinnaker gleichzeitig gefahren werden dürfen.

Bei einziehbaren Gennakerbäumen könnte die derzeitige Vorgabe zu Straak und Außenhaut innerhalb der Klassenvorschrift die Anbringung einer sog. „Nase“ oder „Beule“ seitlich für die Durchführung des Gennakerbaumes u.U. verhindern. Hier muss die Klasse prüfen, was gewollt ist.

Zur vorgeschlagenen Änderung des Spinnakerbaumes fehlt der notwendige Mehrheitsbeschluss aus der Hauptversammlung.

DYAS
Neu:
2.2 Die Segel können aus einlagigem gewebtem Material und/oder aus einem Laminat bestehen. Die Materialien sind freigestellt, die Verwendung von Aramid oder Carbon jedoch untersagt.

2.3 Die Gesamtfläche von Fenstern aus anderem als unter 2.2 und 6. (Tuchgewicht) definiertem Material darf je Segel maximal 0,3 qm betragen.

7.5 Die Mindestmaße des Mastprofils in Längsschiffrichtung einschließlich der Nut betragen 88 mm, in Querschiffrichtung 66 mm.

HANSA-JOLLE
Neu:
10.7 Masten aus Aluminiumlegierung mit mind. 90% Aluminiumanteil müssen aus einem gleichmäßig gezogenen Rohr bestehen.

> Profilabmessungen zwischen Messmarke I und II
> Längsschiff min. 60 mm und max. 92 mm
> Querschiff min. 48 mm und max. 68 mm

12 Der Fockausstützer (Bootshaken), der Spinnakerbaum.
12.1 Die Länge des Fockausstützters ist freigestellt.
12.2 Die Länge des Spinnakerbaumes, gemessen an Vorderkante Mast bis zum äußersten Punkt des Endbeschlages darf 2200mm nicht überschreiten.
12.3 Der Spinnakerbaum darf an jedem zugelassenen Vorsegel gefahren werden, der Fockausstützer nur an Vorsegel der Regel 15.3 (Genua, Fock)
12.4 das Material ist freigestellt
12.5 die Position am Mast ist freigestellt.

Neu:
18.3 Klassenwettfahrten werden nach einem Vergütungssystem gewertet. Die über Vergütung erreichte Platzierung geht in die Ranglistenwertung ein.
Die Vergütungszahlen werden auf ordentlichen Mitgliederversammlungen durch den Vorstand vorgeschlagen, durch Beschluss festgelegt und gelten dann für die laufende Saison bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung.

Folgende Konstruktionen sollen eigene Vergütungen erhalten:

  • Holz Hansa-Jolle mit Holmast (A&R Bauweise)
  • Holz Hansa-Jolle mit Alurigg (A&R Bauweise)
  • Holz Hansa-Jolle (formverleimt und nicht A&R Bauweise)
  • Kunststoff Hansa-Jolle

H-JOLLE
Neu:
14.5.5
Wird das Großsegel nach 14.5.3 berechnet, darf die Länge der untersten Latte L1 0,15*(Quadratwurzel aus SG), die mittleren Latten L2 0,25*(Quadratwurzel aus SG) nicht überschreiten, wobei SG die vermessene Fläche des Großsegels in qm ist.

Max L1 = 0,15 * Quadratwurzel SG
Max L2 = 0,25 * Quadratwurzel SG

Für nach dem XXX (Datum einfügen) vermessene Segel gilt:
die kürzeste Entfernung zwischen dem gedachten Schnittpunkt der Oberkante der obersten Segellatte und dem Vorliek inkl. Liektau darf 38% von MB nicht überschreiten.

KORSAR
Neu:
6.2 RRS Regel 77 und Anhang G 1.3 d) finden keine Anwendung.  Nationalitätsbuchstaben und Segelnummern sind auf dem Spinnaker nicht vorgeschrieben. Wenn Nationalitätskennzeichnungen und/oder Segelnummern vorhanden sind, müssen diese die gültigen sein und entsprechend der RRS Regel 77 und Anhang G angebracht sein.

Satz 2 in 6.2 und 6.4 sind entsprechen zu ändern.

27.4 Ergänzung wie folgt:
1 verstellbare Führung (Travellerschiene) für Großschot mit max zwei Travellerwagen
1 verstellbare Führung (Schiene am Mast oder auf dem Vordeck) für Mastkontroller

27.4.1 a. Die Biegung des Mastes darf nur in der Mittschiffsebene, also in der Längsrichtung des Mastes beeinflusst werden
27.4.1. b und c bleiben unverändert
27.4.3 Ergänzung zu Großschotdreieck oder Bügel
a) ein Großschotdreieck darf in seiner Ausrichtung verstellbar sein. Eine stufenlose Verstellung in horizontaler (Lee/Luv) und auch in vertikaler Richtung (Höhe) ist zugelassen
b) Ein Großschotbügel, starr oder auf einer Führung montiert, darf in seiner Höhe abgestuft oder stufenlos verstellbar sein.

TEENY
Gemäß Regel 16.2 und 16.6 sehen wir kein Problem mit dem neuen Tuch 160 OD http Plus von DP.

PIRAT
Neu:
Regel 17.3.5 Die Kopfbreite einschließlich Liek darf nicht größer sein als max. 40mm.

Deutscher Segler-Verband
Technischer Ausschuss                                                                           05.03.2019