Informationen zum Coronavirus

18.03.2021: Corona: Go4Speed bis auf Weiteres verschoben

Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens wird das diesjähige Go4Speed bis auf Weiteres verschoben. Sobald die Termine für 2021 feststehen, informieren wir Sie auf unserer Seite und publizieren die Termine auf Manage2Sail.

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28.02.2021: Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie, das unter anderem weitreichende Veränderung des Vereinsrechts enthält, wurde verlängert und gilt für das gesamte Jahr 2021. Die Erläuterung der für Sie relevanten Erleichterungen zur Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Vereine erhalten Sie hier.

Ab dem 28.02.2021 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die Erleichterung und Klarstellung bietet. Eine Reinfassung der die Vereine betreffenden Vorschriften ab dem 28.02.2021 finden Sie an dieser Stelle. Änderungen im Vergleich zur aktuellen Fassung sind fett hervorgehoben.

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Kostenlose DOSB-Broschüre „Vereins- und Verbandsarbeit im Zeichen der Corona-Pandemie“ für DSV-Mitglieder

DSV-Vereine haben die Möglichkeit, die DOSB-Broschüre „Vereins- und Verbandsarbeit im Zeichen der Corona-Pandemie“´zu nutzen. Die Broschüre vermittelt einen umfassenden Überblick über alle relevanten vereinsrechtlichen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Themen und zeigt möglichen Handlungsbedarf auf. Bei Interesse senden Sie bitte eine E-Mail an presse@dsv.org.

Gern beraten wir Sie darüber hinaus auch persönlich – sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an. Sie erreichen uns telefonisch unter 040 632009-0. Oder Sie senden uns Ihre individuellen Fragen an mitglieder@dsv.org  bzw. recht@dsv.org.

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Archiv – alte Meldungen seit dem 15.03.2020

  • Übergangsregeln nicht mehr erforderlich
  • DSV-Geschäftsstellen für Besucher wieder geöffnet
  • Jugendsegelausschuss diskutiert Meldebeschränkungen – Jugend- und Jüngstenmeisterschaften im Herbst
  • Der DSV sagt alle Veranstaltungen bis Ende Juni ab
  • Aktualsierte Übergangsregeln
  • Wiederaufnahme der Prüfungen zum Erwerb von Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen
  • Corona-Lockerungen: Erste Schritte zurück zum vereinsbasierten Segelsport
  • Der DSV sagt alle Veranstaltungen bis Ende Mai ab
  • Jugend- und Jüngstenmeisterschaften bis zum Herbst ausgesetzt
  • Der DSV fordert: Segeln muss ab sofort wieder bundesweit möglich sein!
  • “Segelsport vor Ort” – die neue Seglerjugend Roadshow geht frühestens im September an den Start
  • Deutsch-Französische Jugendbegegnung 2020 abgesagt
  • Sportministerkonferenz: Freiluftbetriebene Sportarten sollen schrittweise wieder erlaubt werden
  • Ausnahmegenehmigung für Kader-Segler
  • Dänemark für deutsche Segler gesperrt
  • Rechtstelegramm zum Thema Corona der DOSB-Führungsakademie 
  • Finanzielle Soforthilfen jetzt beantragen
  • Neues Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie
  • Informationen zum Wettsegeln
  • Verlegung der Olympischen Spiele
  • Erreichbarkeit der DSV-Geschäftsstelle

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Übergangsregeln nicht mehr erforderlich

In den letzten Wochen ist die Wiederaufnahme des Segelsports überall deutlich vorangeschritten und das Segeln ist grundsätzlich wieder möglich. Die im April dafür vom DSV ausgearbeiteten und empfohlenen „Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den Segelvereinen“ sind aus unserer Sicht deshalb nicht mehr erforderlich.

Wir raten allen Vereinen, sich bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit den zuständigen Behörden vor Ort in Verbindung zu setzen.

Sowohl bundesweit geltende als auch spezifische Regelungen der Länder sind selbstverständlich weiterhin grundsätzlich einzuhalten und die vom Robert Koch-Institut und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlichten Hygienemaßnahmen und Verhaltensempfehlungen (www.infektionsschutz.de/coronavirus/) sowie die 10 Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/) sind weiterhin zu befolgen.

Hamburg, 25.06.2020

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DSV-Geschäftsstellen für Besucher wieder geöffnet

Wir freuen uns, Sie wieder in unseren Geschäftsstellen in Hamburg und Kiel begrüßen zu können.
Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch einen Mundschutz und beachten Sie die Hygiene- und Abstandsregeln.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Darüber hinaus erreichen uns auch

  • per E-Mail an info@dsv.org sowie
  • telefonisch unter der Rufnummer 040 632009-0 von montags bis donnerstags zwischen 9 und 15 Uhr sowie freitags zwischen 9 und 13 Uhr.

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Jugendsegelausschuss diskutiert Meldebeschränkungen – Jugend- und Jüngstenmeisterschaften im Herbst

Die Meldebeschränkungen auf 80 Teilnehmende nahm bei der Sitzung des Jugendsegelausschusses am 15. Juni großen Raum ein. Timo Haß, DSV-Vizepräsident mit dem Geschäftsbereich Jugend, erklärte zu dem Thema:

„Mit dieser Regelung wollen wir weder Segelnde noch Vereine beschränken. Leider müssen wir jedoch auf Grund der derzeit gültigen Auflagen die besten Annahmen für Meisterschaften im Herbst treffen und jetzt Ausschreibungen erstellen und veröffentlichen. Sollten sich die allgemeine Situation und die damit verbunden örtlichen und regionalen Regelungen ändern und mehr Teilnehmende bei Meisterschaften zulassen, werden wir schnell und einfach die Ausschreibung entsprechend anpassen und mehr Teilnehmende zulassen“. Haß stellte in Aussicht, dass bereits Mitte Juli eine Anhebung der Zahlen erfolgen könnte.

Dieses Vorgehen soll vermeiden, das Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften auf Grund von zu vielen Teilnehmenden und örtlichen Beschränkungen abgesagt werden müssen oder bereits gemeldeten Teilnehmenden wieder abgesagt werden muss. Im Herbst sollen die bislang ausgesetzten Jüngsten- und Jugendmeisterschaften nachgeholt werden können. Weitere Informationen finden Sie hier. 

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Der DSV sagt alle Veranstaltungen bis zum 30.06. ab

Alle Veranstaltungen des Deutschen Segler-Verbands bis zum 30. Juni finden nicht statt bzw. werden verschoben. Alle Sitzungen der Gremien des Deutschen Segler-Verbands werden bis auf Weiteres grundsätzlich als Telefonkonferenz angesetzt.

Ranglistenregatten, die wegen offizieller Anordnung zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie nicht zu ihrem geplanten Termin stattfinden können, dürfen nach Absprache zwischen der Klassenvereinigung und dem ausrichtenden Verein auf einen späteren Termin verschoben werden.

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Aktualisierte Übergangsregeln

Endlich ist die Segelsaison nach wochenlangem Lockdown wieder gestartet. Wir sind sehr froh, dass wir gemeinsam mit den anderen Wasserportverbänden, dem DOSB und den zuständigen Ministerien einen Weg gefunden haben, dass wir Seglerinnen und Segler unter bestimmten Bedingungen wieder aufs Wasser dürfen.

Unsere dazu im April veröffentlichten Übergangsregeln sollten damals aufzeigen, wie bundesweit eine schrittweise Wiederaufnahme des Segelsports erfolgen könnte. Mittlerweile ist das Segeln, Wind- und Kitesurfen unter Auflagen fast überall wieder möglich, und wir haben unsere Regelungen bereits einige Male aktualisiert und angepasst. Eine aktuelle Version unserer sportartspezifischen Übergangsregeln finden Sie hier. Diese Übergangsregeln orientieren sich nach wie vor an den Corona-Schutzregeln des Bundes.

Dabei ist jedoch eines wichtig: Da es in den Ländern und Kommunen unzählige unterschiedliche Regelungen und Verordnungen gibt, dienen die DSV-Übergangsregelungen der Grundlage und Orientierung – in erster Linie für unsere Vereine, aber auch für alle Seglerinnen und Segler. Es liegt auch in der Verantwortung eines jeden Einzelnen, sich über die länder- bzw. kommunalspezifische Regelungen zu informieren.

Darüber hinaus haben uns viele Vereinsvorsitzende um Hilfestellung bei der Ausarbeitung eines Hygieneplans gebeten. Aufgrund der Vielfalt der regionalen und lokalen Bestimmungen sowie der vielen unterschiedlichen Meinungen und Positionen – selbst unter erfahrenen Hygienikern – ist es nicht möglich, eine verbindliche Vorlage für alle Vereine zur Verfügung zu stellen. Stattdessen haben wir Empfehlungen erarbeitet, die die wichtigsten Punkte eines Hygieneplans enthalten. Bitte beachten Sie, dass diese Empfehlungen weder vollständig noch verbindlich sind. Sie sind lediglich als Orientierungshilfe gedacht. Nehmen Sie bitte bei Fragen Kontakt mit Ihren zuständigen Behörden auf.

Bitte beachten Sie die in dieser außergewöhnlichen Zeit einzuhaltenden Regeln unbedingt, damit wir diese Pandemie weiter im Griff behalten. Und dann: genießen Sie unseren schönen Sport!

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Wiederaufnahme der Prüfungen zum Erwerb von Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen

Prüfungen zum Erwerb von Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen können
ab dem 18. Mai 2020 wieder stattfinden, soweit die Vorschriften der Bundesländer und der zuständigen Behörden dies für den jeweiligen Prüfungsort zulassen.
Weitere Informationen zur Wiederaufnahme der Prüfungen erhalten Sie bei dem jeweiligen Prüfungsausschuss unter www.sportbootführerscheine.org.

Für Bewerberinnen und Bewerber, deren Fristen vom 13. März 2020 bis zum 18. Mai 2020 ausgesetzt waren, gelten für die Ablegung bzw. Wiederholung der verschiedenen Scheinprüfungen folgende Fristen:
Sportbootführerschein bis zum 30. Juni 2021
Sportküstenschifferschein bis zum 30. Juni 2022
Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 30. Juni 2022
Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 30. Juni 2023
Sporthochseeschifferschein bis zum 30. Juni 2022

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Corona-Lockerungen: Erste Schritte zurück zum vereinsbasierten Segelsport

Nach wochenlanger intensiver Lobbyarbeit des DSV hat die Bundesregierung nun die schrittweise Wiederaufnahme des Segelsports unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die ersten Landesregierungen haben bereits damit begonnen, die geplanten Lockerungen umzusetzen. Wir gehen davon aus, dass unter Berücksichtigung der „Zehn DOSB-Leitplanken“ und der vom DSV ausgearbeiteten empfohlenen „Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den Segelvereinen“ bald überall in Deutschland auch für uns Seglerinnen und Segler unser Sport endlich wieder möglich ist.

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Der DSV sagt alle Veranstaltungen bis zum 31.05. ab

Alle Veranstaltungen des Deutschen Segler-Verbands bis zum 31. Mai finden nicht statt bzw. werden verschoben. Dies betrifft auch die Seminare und Fortbildungsveranstaltungen der DSV-Akademie. Alle Sitzungen der Gremien des Deutschen Segler-Verbands werden bis auf Weiteres grundsätzlich als Telefonkonferenz angesetzt.

Ranglistenregatten, die wegen offizieller Anordnung zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie nicht zu ihrem geplanten Termin stattfinden können, dürfen nach Absprache zwischen der Klassenvereinigung und dem ausrichtenden Verein auf einen späteren Termin verschoben werden.

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Jugend- und Jüngstenmeisterschaften bis zum Herbst ausgesetzt

Die Deutsche Seglerjugend hat die Klassenvereinigungen der Jugend- und Jüngstenmeisterschaftsklassen und die Vereine, die mit der Durchführung einer Jugend- oder Jüngstenmeisterschaft für das Jahr 2020 beauftragt worden sind, darüber informiert, dass Meisterschaften, die bis einschließlich 31. August 2020 geplant waren, abgesagt bzw. auf einen späteren Termin verlegt werden. Dabei habe man die aktuellen Regelungen in den einzelnen Bundesländern, Einschätzungen von Experten und Informationen zur Risikoeinschätzung und -abwägung sowie die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Weltsegelverbandes (World Sailing) als Grundlage für die Entscheidung herangezogen, so DSV-Jugendobmann Timo Haß. Die ausführliche Meldung finden Sie hier.

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Segeln muss ab sofort wieder bundesweit möglich sein!

Der DSV setzt sich weiterhin bei Politik und Verwaltung dafür ein, dass das Segeln unter Beachtung der Kontakt- und Hygieneregeln bundesweit so schnell wie möglich wieder ausgeübt werden kann. Dazu gehört unter anderem, dass Vereinsmitglieder und Bootseigner ihre Boots-Liegeplätze wieder erreichen können müssen. Wir fordern deshalb die sofortige Aufhebung der Reisebeschränkungen – in andere Bundesländer und auf Inseln – sowie die Aufhebung der Betretungsverbote bzw. der Schließungen von Vereins-Steganlagen.

Alle vorbereitenden Arbeiten am Boot, insbesondere das Slippen und Kranen der Boote muss auch in Vereinen erlaubt sein – selbstverständlich mit den Maßgaben, dass es dabei zu keiner Gruppenbildung kommen darf und dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Vereine und Hafenanlagen müssen dazu geöffnet werden. Insbesondere die Bevorteilung gewerblicher Liegeplätze gegenüber Vereinsliegeplätzen ist unakzeptabel, denn diese Ungleichbehandlung gefährdet die Existenz unserer gemeinnützigen Vereine.

Das Windsurfen, Kiteboarden, Land- und Strandsegeln sowie das Eis- und RC-Segeln werden grundsätzlich allein betrieben und müssen somit unter Einhaltung der Kontakt- und Hygieneregeln überall zulässig sein.

Darüber hinaus unterstützt der DSV den DOSB bei seinen Aktivitäten zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens. Unter Berücksichtigung der zehn DOSB Leitplanken haben wir konkrete Übergangsregelungen und Empfehlungen für das Freizeitsegeln sowie für den Trainings- und Wettkampfbetrieb erarbeitet und dem DOSB übermittelt. Am 29./30. April werden Bund und Länder mögliche Öffnungen für die Zeit ab dem 4. Mai 2020 festlegen. Die Empfehlungen des Sports, bestehend aus den DOSB-Leitplanken und den Übergangsregeln der jeweiligen Verbände für ihre Sportarten, sollen als Grundlage für die Wiederaufnahme des Freizeit-, Trainings- und Wettkampfbetriebs bis zur Aufhebung der pandemiebedingten Kontakteinschränkungen dienen.

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Verschoben: Segelsport vor Ort – Seglerjugend Roadshow

Die Initiative „Segelsport vor Ort – Seglerjugend Roadshow“ der Seglerjugend im DSV wird aufgrund der aktuellen Beschränkungen um das Corona-Virus verschoben . Die Termine der Roadshow mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland für den Segelsport begeistern, sind bis zum 31. August abgesagt.

Die Jugendabteilung des DSV hat sich schweren Herzens für eine Absage aller Termine für das Programm „Segelsport vor Ort – Seglerjugend Roadshow“ entschieden. „Das Ziel der Roadshow ist es Interessenten für den Segelsport zu gewinnen“, erklärt Timo Haß, Vizepräsident mit dem Geschäftsbereich Jugend (Jugendobmann). „Aufgrund der aktuellen Lage und den Beschränkungen durch das Corona-Virus ist die Durchführung einer solchen Veranstaltung mit Publikumsverkehr nicht möglich. Die Sicherheit aller Beteiligten steht im Vordergrund. Wir hoffen aber, dass wir mit der Initiative schnellstmöglich an den Start gehen können und unsere Förderer auch im kommenden Jahr mit dabei sind.“

Wann genau die Roadshow starten kann, ist noch offen. Die DSV-Seglerjugend setzt dabei auf das Verständnis aller Interessierten. Das Konzept steht und alle Vorbereitungen für einen schnellstmöglichen Start unter sicheren Bedingungen sind getroffen.

Weitere Informationen zur Initiative „Segelsport vor Ort – Seglerjugend Roadshow“ finden Sie hier.

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Deutsch-Französische Jugendbegegnung 2020 abgesagt

Aufgrund der aktuellen Lage rund um das Corona-Virus muss der interkulturelle Austausch zwischen Deutschland und Frankreich in diesem Jahr ausfallen.

Die Vorfreude war groß, doch nun hat die DSV-Seglerjugend in Absprache mit dem Französischen Segler-Verband, Fédération Française de Voile (FFVoile) mit großem Bedauern entschieden, die beiden Deutsch-Französischen Begegnungen in 2020 abzusagen. Dies betrifft konkret den Austausch der Optimisten vom 25.07. – 01.08. in Damme nahe des Dümmer (-See) und die Begegnung der Techno 293 (U17) vom 08.08. – 22.08. in Martigues Frankreich.

Die Unsicherheit in Hinblick auf Einschränkungen und Regularien für die Seglerinnen und Segler beider Nationen ist zu groß. Hanna Hell, Leiterin der DSV-Seglerjugend in Kiel: „Schon jetzt freuen wir uns aber darauf, unseren traditionellen Jugendaustausch im kommenden Jahr hoffentlich wieder planmäßig durchführen zu können. Hierzu sind wir im engen Austausch mit dem FFVoile.“

Informationen zum Austausch 2021 finden Sie zu gegebener Zeit hier oder in den sozialen Netzwerken unter fb.com/seglerjugend oder Instagram.com/seglerjugend.

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Sportministerkonferenz: Freiluftbetriebene Sportarten sollen schrittweise wieder erlaubt werden

Die Sportministerinnen und -minister der Länder haben am Montag, dem 20. April, in einer Telefonkonferenz über eine schrittweise Wiederaufnahme des Sports und des Trainings- und Wettkampfbetriebs beraten. Dabei konnten sie sich nicht abschließend einigen. Die Einigung wird in Form eines Umlaufbeschlusses in den nächsten Tagen erwartet. Am 30. April möchte die Sportministerkonferenz ihre gemeinsame Position in die Beratungen mit der Bundeskanzlerin einbringen.

Ein erster Stufenplan sieht vor, zunächst die freiluftbetriebenen Sportarten im Breiten- und Freizeitsport zu erlauben. Dabei sind die bekannten Kontakt- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Damit wird die Position des Deutschen Segler-Verbands zum Segeln in Corona-Zeiten zum ersten Mal von offizieller Seite bestätigt.

Aktuell beteiligt sich der DSV an einer Abfrage des DOSB zu den sportartspezifischen Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben. Die olympischen Spitzensportverbände sind aufgefordert, Übergangsregeln auszuarbeiten, die konkrete Empfehlungen für den Sport-, Trainings- und Wettkampfbetriebs beinhalten.

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

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Segeln muss ab sofort wieder bundesweit möglich sein!

Die Corona-Pandemie bestimmt zurzeit in außergewöhnlicher Weise jeden Tag unser Leben. Auch für das Segeln gelten spezielle Vorschriften. Diese sind sie zum Teil von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und ständigen Änderungen unterworfen. So hatte zum Beispiel die Wasserschutzpolizei Berlin am 3. April 2020 Richtlinien für den Wassersport veröffentlicht, nach denen für uns Seglerinnen uns Segler vieles möglich gewesen war, was wir uns zu dieser Jahreszeit wünschen. Leider wurden diese Erlaubnisse schon nach drei Tagen vom Berliner Senat wieder zurückgenommen.

Um für das Segeln bundesweit vernünftige Regelungen zu erreichen, hat der Deutsche Segler-Verband (DSV) über das Forum Wassersport des Deutschen Olympischen Sportbundes eine entsprechende Initiative gestartet. Wir haben gegenüber der Innenministerkonferenz und den zuständigen Staatssekretären im Bundesministerium des Innern und des Bundesministeriums für Verkehr vorgetragen, was jetzt für unsere Mitglieder möglich sein kann und auch möglich sein muss.

Freizeitsegeln
Wir fordern, dass das Segeln, wenn es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person (ohne jede sonstige Gruppenbildung) ausgeübt wird, unter den Begriff „Individualsport“ subsumiert wird. Damit fällt das Segeln, wie andere Wassersportarten auch, unter den Ausnahmetatbestand der Rechtsvorschriften zum Verhalten während der Corona-Krise. Dann ist Segeln als Aktivität an der frischen Luft mit vorstehenden Einschränkungen zulässig.

Arbeiten im Winterlager
Wir setzen uns dafür ein, dass alle vorbereitenden Arbeiten am Boot und insbesondere das Slippen und Kranen der Boote auch in unseren Vereinen erlaubt wird. Natürlich alles stets mit den Maßgaben, dass es dabei zu keiner Gruppenbildung kommen darf und dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Vereine und Hafenanlagen müssen dazu geöffnet werden.

Eine Antwort der Bundesbehörden steht zum jetzigen Zeitpunkt leider noch aus. Sobald wir etwas Neues erfahren, lesen Sie es hier.

Trainingsbetrieb/Leistungssport
Darüber hinaus fordern wir, dass der Trainingsbetrieb für Leistungssportlerinnen und -sportler sukzessive auch über die bis jetzt getroffenen Vereinbarungen für Olympiastützpunkte hinaus erlaubt wird. Vorstellbar ist folgendes Szenario: As ersten Schritt schlagen wir vor, das Wassertraining in Kleingruppen mit bis zu drei Booten und maximal fünf Personen inklusive Trainer zu gestatten. Vor- und Nachbesprechungen sind im Nachgang online von zu Hause durchzuführen. Die Sanitärbereiche bleiben noch geschlossen. Wenn mehr als eine Gruppe von dem Vereinsgelände aus trainiert, sind die Anfangs- und Endzeiten des Trainings so zu legen, dass die verschiedenen Trainingsgruppen keine Kontaktzeiten haben – weder beim Auf-/Abbauen der Boote, noch auf der Rampe oder auf dem Vereinsgelände. Auf dem Wasser sind die Trainingsareale verschiedener Trainingsgruppen mit ausreichend Abstand zu wählen. Wenn vorhanden können Onboard-Kameras während des Trainings und im Nachgang für die Besprechungen eingesetzt werden.

Wir hoffen, dass alles möglichst schnell wieder anlaufen kann. Müssen aber auch dabei darauf verweisen, dass in den einzelnen Bundesländern und durch Allgemeinverfügungen der Gemeinden unterschiedliche Voraussetzungen gelten, auf die wir als Ihr Spitzenverband nur begrenzt Einfluss nehmen können.

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Ausnahmegenehmigung für Kadersegler

Das Gesundheitsamt der Stadt Kiel hat den Seglerinnen und Seglern des German Sailing Teams aus Olympia- und Perspektivkader mit Chancen auf eine Olympia-Teilnahme im kommenden Jahr eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie dürfen ihr Wassertraining am Donnerstag, den 09. April, wieder aufnehmen. Neben Abstandsregeln, Hygienemaßnahmen und Kontaktsperren haben die Seglerinnen und Segler zudem strenge Auflagen einzuhalten. Der Bundesstützpunkt in Kiel bleibt weiterhin geschlossen. Für alle anderen gelten die bestehenden Regularien zur Einschränkung der Corona-Pandemie bestehen.

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Dänemark für deutsche Segler gesperrt

Dänemark lässt keine privaten deutschen Seglerinnen und Segler einreisen. Die dänische Polizei führt dazu an den Häfen und Marinas sowie auf See Kontrollen durch. Weitere Informationen auch unter www.politi.dk/coronavirus-in-denmark.

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Rechtstelegramm der Führungsakademie des DOSB zum Thema „Corona“

Die Führungsakademie des DOSB ermöglicht den Mitgliedsorganisationen und Vereinen einen kostenfreien Zugang zu einer Corona-Sonderausgabe. Sie können die Ausgabe als kostenfreies Probe-Abo (ohne weiteren Verpflichtungen) direkt bei der Führungsakademie unter folgendem Link https://www.fuehrungs-akademie.de/rechtstelegramm bestellen.

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Finanzielle Soforthilfen jetzt beantragen

Letzte Woche wurde das Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ beschlossen. Dies hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. €. Der Bund hat Leitplanken für dieses Paket aufgestellt und in den Ländern werden nun unter hohem Tempo die Durchführungsbestimmungen erarbeitet.

Dort, wo diese Durchführungsbestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig ausgewiesen. Beispielhaft verweisen wir auf die entsprechenden Förderkriterien in Baden-Württemberg („In Anlehnung an die KMU-Definition der EU verstehen wir als Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“) oder in Nordrhein-Westfalen („Den Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine.“).

Um hier möglichst frühzeitig die berechtigen Ansprüche unserer Vereine und Verbände deutlich zu machen, empfehlen wir Ihnen, zeitnah Förderanträge bei den in ihrem Bundesland zuständigen Strukturen zu stellen. Denn zu den Antragsberechtigten müssen auch Vereine und Verbände zählen, die Beschäftigungsverhältnisse haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsprobleme geraten sind.

Gemeinsam mit dem DOSB werden wir die Umsetzungspraxis in den einzelnen Bundesländern hierzu weiterhin genau beobachten und uns auch in den kommenden Tagen und Wochen bei unseren politischen Ansprechpartnern im Bund und in den Ländern weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass alle betroffenen Vereine und Verbände an den Rettungsmaßnahmen des Bundes teilhaben können.

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Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie

Der Bundestag hat am Mittwoch einstimmig einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie angenommen. Das Gesetz enthält weitreichende Veränderung des Vereinsrechts.

Eine Erläuterung der für Sie relevanten Änderungen finden Sie hier, den Gesetzentwurf hier.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjAva3cxMy1kZS1jb3JvbmEtcmVjaHQtNjg4OTYy&mod=mod493054.

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Informationen zum Wettsegeln

Absage von Ranglistenregatten: Vereine, die angemeldete Ranglistenregatten aufgrund der Regelungen zum Schutz gegen die Coronavirus-Pandemie absagen mussten oder müssen, können diese auf ein späteres Datum verlegen. Eine erneute Anmeldung beim DSV ist nicht nötig. Bitte stimmen Sie die Verlegung mit der jeweiligen Klassenvereinigung ab. Die Klassenvereinigungen informieren dann bitte den DSV über die aktualisierten Daten.
Bitte setzen Sie sich im Falle einer Verlegung auch mit den anderen Vereinen Ihres Reviers in Verbindung. Gegebenenfalls müssen Sie erneut behördliche Genehmigungen einholen, wenn diese nicht auf ein späteres Datum übertragen werden können.
Weitere mögliche Folgen der Absage oder Verlegung von Ranglistenregatten werden vom Präsidium des DSV mit den beratenden Ausschüssen erörtert, dies betrifft unter anderem mögliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Ranglistenzahlen, Qualifikation der Schiedsgerichte oder Wettfahrtleiter. Zum jetzigen Zeitpunkt sind seriöse Aussagen dazu noch nicht möglich. Sobald wir konkrete Entscheidungen treffen können, werden wir dies sofort tun und Sie informieren.

Deutsche Meisterschaften: Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob und wann Deutsche Meisterschaften durchgeführt werden können. Ausrichtende Vereine sollten sich mit ihren Partnern und Sponsoren in Verbindung setzen, um frühzeitig die Möglichkeiten von Verlegungen in den Spätsommer oder Herbst zu erwägen.
Bitte prüfen Sie, ob und welche Stornofristen gegebenenfalls bei Verpflichtungen zu beachten sind. Da Teilnehmende bereits Unterkünfte gebucht haben könnten, ist aus deren Sicht eine möglichst frühe Entscheidung wünschenswert. Auflagen gegenüber dem DSV sind nicht zu erfüllen, wir bitten jedoch, uns informiert zu halten.

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Verlegung der Olympischen Spiele

Der DSV begrüßt die Entscheidung Japans und des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), die Olympischen Spiele 2020 zu verschieben.

DSV-Präsidentin Mona Küppers: „Für unsere Sportlerinnen und Sportler und die ganze Crew, die über mehrere Jahre auf diesen Höhepunkt ihrer sportlichen Karriere hingearbeitet haben, ist diese Nachricht – auch wenn sie nicht unerwartet kam – dennoch ein Schock. Aber die Verlegung war vor dem Hintergrund der Entwicklungen in den vergangenen Tagen unausweichlich. Denn die Gesundheit und der Schutz, nicht nur der Sportler und Trainer, sondern der gesamten Gesellschaft stehen in dieser herausfordernden Situation an erster Stelle.“

Nadine Stegenwalner, Sportdirektorin des DSV: „Es ist gut, dass nun endlich eine Entscheidung da ist. Denn die vergangenen Tage waren von Unsicherheit geprägt, auch für uns. Wie es mit der Qualifikation weitergeht, ist aktuell noch offen. In den vergangenen Tagen und Wochen haben wir intensiv an Lösungsvorschlägen gearbeitet. Diese befinden sich aktuell in Abstimmung mit dem DOSB und können hoffentlich bald präsentiert werden.

Bislang lief unsere Vorbereitung auf die Olympischen Spiele sehr gut. Wir analysieren und beurteilen die Situation kontinuierlich, um gegebenenfalls kurzfristig auf die Entscheidungen des IOC und World Sailing reagieren zu können. Dazu stehen wir jeden Tag in engem Austausch mit dem DOSB und World Sailing. Gemeinsam arbeiten wir intensiv daran, Lösungen zu erarbeiten, die im Sinne unserer Sportlerinnen und Sportler sind.

Momentan ist der Betrieb im Bundesstützpunkt in Kiel größtenteils heruntergefahren. Die Seglerinnen und Segler des German Sailing Teams haben von uns individuelle Trainingspläne erhalten und sie nehmen an Onlineschulungen zu den unterschiedlichsten Themenbereichen teil.“

Sobald konkrete Informationen zum weiteren Vorgehen vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

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Empfehlungen des Deutschen Segler-Verbands

Richtig Hände waschen ist nicht schwer und verringert die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung erheblich

In der aktuellen Situation sind wir alle gefordert, die Lage ernst zu nehmen, ohne jedoch in Hysterie zu verfallen, sondern gesunden Menschenverstand walten zu lassen.

  1. Halten Sie sich an die Hygieneregeln zum Schutz vor Ansteckung und an die Tipps „Richtig Händewaschen“. Durch diese einfachen Maßnahmen verringert sich die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung erheblich.
  2. Die einzelnen Bundesländer haben zum Schutz der Bevölkerung Allgemeinverfügungen herausgegeben, die unbedingt zu beachten und einzuhalten sind, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
  3. Seit dem 16.03.2020 gibt es eine Vereinbarung der Bundesregierung und der Bundesländer, wonach Zusammenkünfte in Vereinen und Sport- und Freizeiteinrichtungen zu verbieten sind. Dies bedeutet, dass keine Veranstaltungen im Rahmen des Vereinslebens mehr durchgeführt werden dürfen. Darunter fallen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Versammlungen, Regatten, Unterrichte und Trainings, durch den Verein organisiertes Slippen, sowie gemeinsame Winterarbeiten. Der Zutritt zu Clubhäusern ist zu verwehren.
  4. Hinweise zu vereinsrechtlichen Auswirkungen der Coronakrise finden Sie hier.
  5. Inwieweit Winterarbeiten in Bootshallen von Einzelpersonen möglich sind, sollte bei den Behörden vor Ort erfragt werden. Wir raten jedoch von einer Öffnung der Bootshallen ab, da im Zweifelsfall später nicht nachzuvollziehen ist, wer sich dort aufgehalten hat.
  6. Ebenso raten wir davon ab, zu einem Segeltörn aufzubrechen, da bereits viele Sportboothäfen geschlossen sind und das Virus durch Reisen unnötig verbreitet wird.
  7. Sollten Sie sich bereits auf einer Segelreise befinden, empfehlen wir, diese abzubrechen.
  8. Für Seglerinnen und Segler in internationalen Gewässern geben wir den Hinweis, dass bereits viele Häfen im Ausland geschlossen sind und das Einlaufen in den Hafen unter Umständen verwehrt wird. Setzen Sie sich in diesem Fall sich mit dem Auswärtigen Amt bzw. mit der jeweiligen Botschaft in Verbindung. Die Kontaktdaten der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland sowie der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsul finden Sie hier.
  9. Auf der Webseite des Auswärtigen Amts erhalten Sie Informationen zu der Rückholaktion der Deutschen Bundesregierung.
  10. Zur Frage, wie mit rückkehrenden Sportlerinnen und Sportlern aus Risikogebieten umzugehen ist, hat das Robert Koch Institut eine aktuelle Information für die Maßnahmen im Verdachtsfall veröffentlicht, diese finden Sie hier.
  11. Halten Sie sich über die Entwicklungen zu COVID-19 auf dem Laufenden. Nutzen Sie dazu seriöse Informationsquellen, Leider missbrauchen einige Menschen die Situation und verbreiten Fake-News.Seriöse Quellen sind: rki.de/covid-19 (Robert Koch Institut); who.int (Weltgesundheitsorganisation), infektionsschutz.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Webseite der DSV Kreuzer-Abteilung.

Tragen Sie alle bitte mit dazu bei, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen.

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Erreichbarkeit der DSV-Geschäftsstelle

Für Besucher sind unsere Geschäftsstellen in Hamburg und Kiel zur Zeit geschlossen.

Sie erreichen uns per E-Mail (info@dsv.org) und telefonisch unter der Rufnummer 040 632009-0

  • von montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr sowie
  • freitags zwischen 9 und 13 Uhr

Anträge auf Umschreibung und Ersatzausfertigung werden wie gewohnt zeitnah bearbeitet.

Darüber hinaus können sich Einschränkungen in der Erreichbarkeit Einzelner ergeben und die Beantwortung Ihrer Anliegen kann etwas länger dauern. Vielen Dank für Ihr Verständnis.