Brexit: Was Bootseigner beachten müssen

Mit der Neuwahl in Großbritannien haben die Briten sich deutlich für den Brexit ausgesprochen. Was tatsächlich passieren wird und ob Großbritannien die EU mit oder ohne Vertrag verlässt, ist unklar. Die European Boating Association (EBA) rät Bootseignern zu Vorkehrungen.

Ein „No-Deal-Brexit“, also ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der EU, würde für großes Chaos sorgen. Yachten, die in britischen Häfen liegen, wären ebenfalls betroffen. Denn sie wären dann nicht mehr Teil des freien Warenverkehrs.

Kehren sie in die EU zurück, werden sie als außerhalb der EU befindliche Güter eingestuft. Das hat zur Folge, dass sie zollrechtlich wie Boote aus Drittländern betrachtet werden – zum Beispiel aus Brasilien. Eventuell müssen eine Mehrwertsteuer und Importzölle entrichtet werden.

Ob und in welcher Form die EU dies behördlich umsetzen wird, ist fraglich. Wer sichergehen möchte, verholt sein Boot vor dem Brexit in einen europäischen Hafen auf dem Festland. Damit entgehen Sie auf jeden Fall der Drittstaatenregelung.