Freiwillige Vereinbarung zum Vogelschutz in der Winterzeit

Der DSV ruft alle Wassersportler dazu auf, freiwillig Ostseegebiete zu meiden, in denen Meeresvögel gerade Nahrung suchen oder rasten. In der Winterzeit vom 16. November bis zum 1. März veröffentlicht das Ostseeinformationszentrum Eckenförde zu schützenden Ostseegebiete unter www.fischerleben-schleswig-holstein.de. Diese Seite wird täglich aktualisiert. Alle Wassersportler sind angehalten, sich dort zu informieren und gegebenenfalls auf ein alternatives Gebiet auszuweichen.

DSV-Präsident Andreas Lochbrunner: „Es ist nachvollziehbar, dass die Vögel im Winter ihre Ruhe brauchen. Und es ist gut, dass alle Wassersportarten – egal, ob motor-, wind- oder muskelbetrieben – gleich behandelt werden“, erklärt DSV-Präsident Andreas Lochbrunner und ruft auch alle in Schleswig-Holstein aktiven Segel-, Windsurf- und Kite- sowie alle anderen Wassersportvereine dazu auf, dem Vertrag beizutreten und damit zu einer erfolgreichen Umsetzung beizutragen.

Auf fischerleben-schleswig-holstein.de finden die Wassersportler im Winter alle aktuellen Warnungen.
Auf fischerleben-schleswig-holstein.de finden die Wassersportler im Winter alle aktuellen Warnungen.

Am 15. September unterzeichneten Andreas Lochbrunner, Präsident des Deutschen Seglerverbandes (DSV) und Robert Habeck, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein, eine Vereinbarung zum Schutz von rastenden Meeresvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Mit diesem Vertrag, dem auch der Verband Deutscher Wassersport Schulen (VDWS) sowie der Segler-Verband Schleswig-Holstein beigetreten sind, konnte eine lange Debatte um mögliche Verbote für Wassersportler beendet werden.

Kern der Vereinbarung: Segler, Surfer und Kiter meiden im Winter freiwillig Ostseegebiete, in denen Meeresvögel gerade Nahrung suchen oder rasten. Diese Vögel benötigen besondere Ruhe, um den Winter zu überstehen und sollten nicht gestört werden. Grund genug für Wassersportler, sich in ihrem Revier entsprechend einzuschränken. „Die Einhaltung der ‚Zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur‘ ist für jeden verantwortungsbewussten Wassersportler ohnehin eine Selbstverständlichkeit. Es ist nachvollziehbar, dass die Vögel im Winter ihre Ruhe brauchen. Und es ist gut, dass alle Wassersportarten – egal, ob motor-, wind- oder muskelbetrieben – gleich behandelt werden“, erklärt DSV-Präsident Andreas Lochbrunner und ruft auch alle in Schleswig-Holstein aktiven Segel-, Windsurf- und Kite- sowie alle anderen Wassersportvereine dazu auf, dem Vertrag beizutreten und damit zu einer erfolgreichen Umsetzung beizutragen.

Wassersport oder Vogelschutz? Beides!

Die Vereinbarung zwischen dem DSV und dem schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) beweist, dass es möglich ist, den Lebensraum der Tiere zu schützen, ohne grundsätzliche Revier-Verbote auszusprechen. So sieht es auch Umweltminister Robert Habeck: „Die Vereinbarung ist ein klares Zeichen: Wenn wir bestimmte Regeln einhalten, sind Vogelschutz und Wassersport sehr gut miteinander vereinbar. Beides hat seinen Platz. Und es beweist, dass eine gemeinsame Lösung möglich ist.“

Verbandsarbeit, die wirkt.

Die Vereinbarung ist das Ergebnis einer langwierigen Debatte. Um die Interessen aller Wassersportlerinnen und -sportler zu berücksichtigen, hat der DSV seit Oktober 2015 immer wieder das Gespräch mit Repräsentanten der norddeutschen Wassersportszene gesucht. Es wurden die unterschiedlichen Standpunkte bezüglich der drohenden Revierverbote erörtert und eine gemeinsame Position erarbeitet. Als Dachverband und Koordinator für die Wassersportverbände hat der DSV gemeinsam mit dem VDWS intensive und konstruktive Verhandlungen mit dem MELUR geführt. „Wir hatten von Anfang an das Ziel, ein generelles Kite- bzw. Wassersportverbot zu verhindern. Das haben wir geschafft“, freut sich Lochbrunner. „Wichtig ist nun, dass sich die Wassersportler auch an die Vereinbarung halten.“

Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung wird auch eine Arbeitsgruppe etabliert, die sich mit den Zielen und Bedingungen der weiteren Zusammenarbeit befasst. Neben dem DSV und dem VDWS werden alle unterzeichnenden Vereine und Verbände eingebunden.