Bundeswasserstraßen werden gebührenpflichtig

Die Gebühr wird grundsätzlich nach den Kosten erhoben, die den einzelnen Nutzern bzw. Nutzergruppen zuzurechnen sind. Die beim Bund entstehenden Kosten der Sport- und Freizeitschifffahrt werden vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) mit rd. 65 Millionen Euro pro Jahr beziffert, das Gesamtsystem der Bundeswasserstraßen verursache jährliche Kosten von rund 1 Milliarde Euro.

In einem vom BMVI eingeladenen Informationsgespräch am 8. April 2014 in Hamburg wurden den Wassersport- und Wassersportwirtschaftsverbänden die sich daraus ergebenden Veränderung für die Sportbootschifffahrt vorgestellt.

Mit der Einführung der Einzelgebühren wird spätestens 2018 die Pauschalabgeltung der Schleusen- und Hebewerksgebühren entfallen, die von den beiden Wassersportspitzenverbänden Deutscher Segler-Verband (DSV) und Deutscher Motoryachtverband (DMYV) seit den 70-er Jahren jedes Jahr an den Bund gezahlt wird.

Bevor die Jahrespauschale abgeschafft wird, soll sie allerdings – für die verbleibenden Jahre bis 2018 und bis zur Einführung der individuell zu erhebenden Wegegebühr – noch einmal angehoben werden.

Hintergrund ihrer Einführung in den 70-er Jahren war der seinerzeitige Vorschlag des Deutschen Segler-Verbandes, Sportbootfahrer vom Einzelinkasso der Schleusen- und Hebewerksgebühren zu entlasten und Unfällen vorzubeugen, die sich bis dahin in den Schleusenkammern ereignet hatten, weil die Skipper ihren Obolus beim Schleusenpersonal abgeben und dazu die zum Teil nassen Leitern hinauf- und herabklettern mussten.

„Die Regelung war gut“ kommentiert DSV-Generalsekretär die damals gefundene Handhabung, „weil sie sowohl den Wassersport als auch die Bundesverwaltung von vermeidbarem Verwaltungsaufwand und damit verbundenen Personalkosten – natürlich auch an den Saison-Wochenenden – frei gehalten und zur Sicherheit in den Schleusen beigetragen hat.“ DSV und DMYV haben mit dieser verbraucherfreundlichen Lösung maßgeblich zur Entwicklung des Wassersports in Deutschland beigetragen. Sie kam – und kommt bis heute – allen Nutzern zugute, also auch Sportbootfahrern anderer Wassersportverbände, in- und ausländischen Wassertouristen und den Kunden der zahlreichen (Hausboot-)Charterunternehmen, die im Lauf der Jahrzehnte hinzugekommen sind.

Deshalb würde der DSV gerne gemeinsam mit Bundesregierung, Bundespolitik und den Partnerverbänden des Tourismus und der Wassersportwirtschaft ein Zukunftsmodell erarbeiten, das die allseits erkannten Entwicklungsmöglichkeiten des Wassersportlandes Deutschland nicht abwürgt, sondern fördert. Der Deutsche Bundestag hat sich in mehreren Beschlüssen zu Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wassersport und den Wassertourismus in Deutschland bekannt. Auch der Koalitionsvertrag sieht vor, dass es ein Wassertourismuskonzept für Deutschland geben wird. „Das ist zu begrüßen“, sagt DSV-Vizepräsident für Fahrtensegeln, Freizeit und Breitensport Sven Herlyn, „wir stehen dazu im Dialog mit den verantwortlichen Bundesministerien und der Bundespolitik. Deutschland ist ein Land des Wassersports. Das gilt es jetzt im Konsens vieler Akteure zu gestalten.“(Hamburg, 10. April 2014)