Müllentsorgung-MARPOL

Seit 2008 müssen auf allen Schiffen über 12 Metern Länge Aushänge über die Vorschriften der Regeln über das Einbringen oder Einleiten von Müll nach Anlage V zu MARPOL 73/78 angebracht sein.  Entsprechend § 1 e der MARPOL-ZuwV gilt diese Verpflichtung für Sportboote und Traditionsschiffe als erfüllt, wenn

1. sich an Bord ein Merkblatt eines Verbandes über die umweltgerechte Abfallbehandlung und Entsorgung auf Schiffen befindet, das mit dem BMVBS abgestimmt ist und
2. die an Bord befindlichen Personen darüber vor Fahrtantritt informiert worden sind.

Der DSV hat das gemeinsam mit dem DMYV entwickelte Merkblatt der revidierten Anlage V  zu MARPOL 73/78 angepasst. 

Das aktualisierte und mit dem Bundesministerium für Verkehr- Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) abgestimmte Merkblatt können Sie hier herunterladen und sollten es an Bord haben, da bei Kontrollen ansonsten ein Bußgeld droht.

(Hamburg, 16. Mai 2013)