Unterwasseranstriche-Fristverlängerung

Folgende Biozide Wirkstoffe in der Produktart 21 „Antifouling“ werden derzeit im Rahmen des EU-(Alt)Wirkstoffverfahrens nach Biozid-Richtlinie 98/8/EG in Hauptgruppe 4 (sonstige Biozidprodukte) erfasst und bewertet:

Tolylfluanid
Kupferthiocyanat
Kupfer(II)-oxid
Kupfer
Zineb
DCOIT
Cybutryne (Irgarol)
Zinkpyrithion
Kupferpyrithion
Dichlofluanid

Zusätzlich befinden sich folgende Stoffe im Wirkstoffverfahren, die erst nach dem 14.Mai 2000 angemeldet wurden: Tralopyril und Medetomidine.

Das aktuelle EU-Wirkstoffprogramm, nach dem die Wirkstoffe der Produktart 21 bewertet werden, endet im Mai 2014. Somit dürfen Produkte, die diese Wirkstoffe enthalten, derzeit bis Mai 2014 in Deutschland verwendet werden.

Auf europäischer Ebene wird momentan über eine Verlängerung des EU-Wirkstoffverfahrens beraten, da es noch immer erheblichen Verzögerungen bei der Umwelt- und Gesundheitsbewertung biozider Wirkstoffe innerhalb der EU gibt. Durch die bereits erfolgte Verlängerung des Wirkstoffverfahrens bis Mai 2014 bzw. durch eine noch weitere, derzeit diskutierte Verlängerung bis 2024, können weitere Verzögerungen bei der tatsächlichen Produktzulassung eintreten. Es gilt jedoch auch hier, dass solange sich die betreffenden Wirkstoffe noch in der Bewertung befinden, die jeweiligen Produkte weiterhin auf dem Markt verbleiben können.

Den aktuellen Stand der EU-Bewertung von bioziden Wirkstoffen können Sie unter folgenden Links einsehen:
Stoffe, die bereits im Anhang-I Biozid-Richtlinie 98/8/EG sind: http://ec.europa.eu/environment/biocides/annexi_and_ia.htm
Stoffe die nicht in den Anhang-I der Biozid-Richtlinie 98/8/EG aufgenommen wurden:
http://ec.europa.eu/environment/biocides/pdf/list_dates_product_2.pdf
Ausführlichere Informationen zur Verkehrsfähigkeit einzelner Produkte in Deutschland können sie auf folgenden Internetseiten finden:
https://www.biozid-meldeverordnung.de/offen/

http://www.bewuchs-atlas.de/index.php?option=com_content&task=view&id=72&Itemid=32

Hamburg, 06. März 2013