Seemännisch sorgfältige Schiffsführung

Er erinnert daran, dass seit 2002 die Reiseplanung internationale rechtlich festgeschriebene Pflicht eines jeden Skippers ist. Nach Regel 34 des fünften Kapitels des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS V) ist die beabsichtige Reise vor dem Auslaufen anhand der für das betreffende Gebiet geeigneten Seekarten und nautischen Veröffentlichungen zu planen und die Route festzulegen.

Für Skipper und Crews, die sich gerade jetzt auf ihren See-Törn 2012 vorbereiten, hält die Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes umfassende Fachinformation bereit, zu finden im Internet unter www.kreuzer-abteilung.org. (Hamburg, 10. April 2012)