Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Die Mitgliedsstaaten sind angehalten, Strategien zu entwickeln, um bis spätestens 2020 einen „guten Zustand der Meeresumwelt“ zu erreichen oder zu erhalten und vorrangig anzustreben, seinen Schutz und seine Erhaltung auf Dauer zu gewährleisten und eine künftige Verschlechterung zu vermeiden.

Am 14. Oktober 2011 wurden in Deutschland die ersten Berichte zum Ist-Zustand der Gewässer und der Festlegung von Umweltzielen im Rahmen einer Informationsveranstaltung veröffentlicht und damit eine 6-monatige Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet.

Bis zum 16. April 2012 hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, die Berichte unter www.meeresschutz.info, Stichpunkt „Öffentlichkeitsbeteiligung‘ einzusehen und Stellungnahmen einzureichen. (Hamburg, 03. November 2011)