Kennzeichnungspflicht für Sportboote

Auf der Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages ‚Attraktivität des Wassertourismus und Wassersport stärken’ plant die Bundesregierung, die amtliche Kennzeichnung und Registrierung von Sportbooten abzuschaffen.

Dies ist das Ergebnis einer Anhörung von Wassersport- und Wirtschaftsverbänden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 15. April 2009. Ausreichen soll dann die Kennzeichnung des Bootes mit Name und Heimathafen – ohne Pflicht zur Registrierung.
Der Deutsche Segler-Verband hat weitere Vereinfachungen, wie zum Beispiel Angabe des Clubkürzels statt Heimathafen und die Vermeidung aufwändiger Umkennzeichnungen vorgeschlagen, die das BMVBS prüfen wird. (Hamburg 17. April 2009)