Energetische Sanierung von Gebäuden

alle gemeinnützigen Organisationen. Finanziert werden energetische Maßnahmen an allen Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Nichtwohngebäuden), die bis zum 1.1.95 fertig gestellt worden sind. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig. Weitere Informationen zum diesem Programm finden Sie unter  www.kfw.de/kfw/Applications/PrintContentSbS.jsp?oid=48594
Hamburg, 25.03.2011