Nutzungsentgelte (Stegpachten)

Das Landgericht Potsdam hat mit Urteil vom 3. Juni 2010 – Geschäftszeichen 11 S 1/10 – dem Segelverein Potsdamer Adler e.V. Recht gegeben, der von der Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen auf Erhöhung der Miete für seine Steganlage verklagt worden war und dieser Erhöhung widersprochen hatte. Es bestätigte damit das vorausgegangene Urteil des Amtsgerichts Potsdam. 

Das Urteil ist im Wortlaut unten wiedergegeben.

Das Landgericht Potsdam bestätigt als Berufungsgericht darin die erstinstanzlich festgestellte Unwirksamkeit der vertraglichen Mieterhöhungsklausel. Diese Standard-Vertragsklausel erlaubt der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in festgelegten Zeitabständen zu prüfen, ob das Nutzungsentgelt noch „ortsüblich oder sonst angemessen“ ist und bei einer Änderung den zusätzlich oder weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzen und dem Nutzer die Höhe des künftig zu zahlenden Entgelts mitzuteilen. Solche einseitigen Anpassungsklauseln unterliegen der gerichtlichen Inhaltskontrolle. Deren Anforderungen sieht das Landgericht im vorliegenden Fall als nicht erfüllt an. Das bedeutet, dass sowohl die Klausel, als auch das darauf gestützte Mieterhöhungsverlangen rechtlich unwirksam sind. 

Dieses Berufungsurteil hat Bedeutung für alle Wassersportvereine an Bundeswasserstraßen, die mit ähnlichem Mieterhöhungsverlangen nach der immer gleich lautenden Mietvertragsklausel des Einheitsmietvertrages in Anspruch genommen werden. Das Landgericht hat die Revision zugelassen, so dass mit einer endgültigen Entscheidung erst nach Abschluss dieser letzten Instanz zu rechnen ist (Nach Einschätzung des Deutschen Segler-Verbandes ist davon keine abweichende Beurteilung zu erwarten. Drei Amtsgerichte haben bisher in gleicher Richtung entschieden).

Wassersportverbände und Deutscher Olympischer Sportbund hatten in der Vergangenheit immer wieder auf die Problematik der teilweise unwirksamen Verträge hingewiesen und neue Musterverträge empfohlen. Dazu laufen derzeit Gespräche zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund, den Wassersportspitzenverbänden und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Weitere Informationen finden Sie dazu auf dieser Internetseite. 

Hier  das Urteil des Landgerichts Potsdam im Wortlaut.