Darßer Ort

Aus dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, mit dem in der Sache Nothafen Darßer Ort ein enger Informationsaustausch vereinbart ist, wird am Wochenende verlautbart:
‚Die Ausbaggerung der versandeten Zufahrt zum Darßer Nothafen wird seit Montag fortgesetzt. Damit ist gesichert, dass der Seenotrettungskreuzer im Frühjahr wieder im Nothafen stationiert werden kann. Der Rechtsstreit um den Nothafen zwischen dem Verkehrsministerium und einem Umweltverband ist damit beendet. Beide Seiten haben einen vom Verwaltungsgericht Greifswald vorgeschlagenen Vergleich angenommen. „Wir haben dem Vergleich zugestimmt, damit die Baggerung so schnell wie möglich weitergeht und der Seenotrettungskreuzer in der nächsten Saison wieder im Nothafen stationiert werden kann. Es geht um die Rettung von Menschenleben, nicht darum, wer recht hat“, sagte M-V-Verkehrsminister Volker Schlotmann am Freitag. Bei einem Rechtsstreit hätte der Seenotrettungskreuzer unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in der nächsten Saison nicht wieder im Nothafen liegen können, zumal im Frühjahr und Herbst jeweils mehrere Monate lang aus Naturschutzgründen nicht gebaggert werden darf.
Nach dem gerichtlichen Vergleich werden nun 15.000 Kubikmeter Sand im Nothafen verfüllt. Dabei bleibt eine Wassertiefe von mehr als drei Metern gewährleistet, so dass die Bewegungsfreiheit des Seenotrettungskreuzers in keinster Weise eingeschränkt wird und der Kreuzer auch Havaristen in den Hafen bringen kann. Für in Seenot geratene Sportboote reicht die Wassertiefe aus. Die restlichen Baggersande verbleiben im Nationalpark beziehungsweise werden nach außerhalb verbracht.’
Soweit die Verlautbarung. 

Die Bewertung des WWF in dessen Presse-Mitteilung vom 21.11.2009 klingt anders: Darin teilt der WWF mit, dass die Landesregierung den Naturschützern zugestanden habe, dass diese Baggerung definitiv die letzte sein werde. Ein Teil des ehemaligen Hafenbeckens werde der Natur zurück gegeben.

Zwischenzeitliche Recherchen haben ergeben: Im Vergleich zwischen Verkehrsministerium und dem BUND ist festgehalten:

– Es werden im Hafen weder Steganlagen demontiert noch wird das Hafenbecken auch nur teilweise zugeschüttet. Es bleibt durchgängig eine Wassertiefe von 3m.

– § 1 des Nutzungsvertrages lautet zukünftig „Der Nothafen DO dient der Seenotrettung“. der bisherige Zusatz „durch die DGzRS“ wurde gestrichen.

Zweifelhaft ist, ob der WWF überhaupt Verfahrensbeteiligter des Gerichtsverfahrens war. Er ist kein nach BNatSchG oder LNatSchG M-V anerkannter Naturschutzverband. 

Fahrtensegler sind also keineswegs beruhigt: Die jetzt durchgeführten Maßnahmen reichen maximal für zwei Jahre. In dieser Zeit wird aber gewiss keine Ersatzlösung fertig sein. 

Ein Teil des Sandes soll an der Nordspitze des Darß verklappt werden zum so genannten „Küstenbildungsprozess“. Dazu sagen Wasserbauexperten: Dann kann er eigentlich auch gleich in der Rinne bleiben, denn er ist dann „übermorgen“ wieder da!

Der WWF führt sein stets propagiertes Forschungsziel einer natürlichen Verlandung des Hafens durch das künstliche Einbringen von Baggergut selbst ad absurdum. Im Hafen ist nach unseren Informationen selbst zu DDR-Zeiten nicht gebaggert worden, sondern stets nur die Einfahrt.

Sorge bereiten muss auch die telefonische Auskunft des WWF, man wolle mit dem Zuschütten des Nothafens politischen Druck auf die Verantwortlichen zum Fortgang eines Hafen-Neubaus ausüben. Wenn das stimmt, wird die Sicherheit der Schifffahrt und des Wassersports zum Spielball politischer Strategien gemacht. 

Damit werfen WWF und BUND – ohne Abstimmung mit DSV und Segler-Verband Mecklenburg-Vorpommern – ihre am 03.03.1999 gegebene und protokollierte Zusage, dass der Nothafen so lange geöffnet bleibt, bis eine Ersatzlösung geschaffen ist, über Bord. (Siehe auch die voraus gegangene Meldung „Darßer Ort“ vom 13.11.2009 auf dieser Website) 

Der WWF verlässt an dieser Stelle offensichtlich den Weg früherer Konsenslösungen mit dem Wassersport. Die Sicherheit für unsere Sportler tangiert ihn nicht mehr bei der Durchsetzung von Projekten, die durchaus auch von anderen Beteiligten in Frage gestellt werden.

Der Segelsport zählt unstreitig zu den umweltverträglichsten Sportarten. Segelvereine und Landesseglerverbände haben sich in der Vergangenheit vielfach mit freiwilligen Befahrensbeschränkungen und anderen Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Natur engagiert. Sie stellen inzwischen die Glaubwürdigkeit des WWF in Frage und zweifeln an einem gemeinsamen Miteinander. Einzelne enttäuschte Fahrtensegler fordern in Zuschriften inzwischen bereits eine Änderung des Nationalpark-Gesetzes. 

DSV und SVMV werden beobachten, was am Darß wirklich geschieht. (24.11.2009)