Das Gericht hat damit klargestellt, dass der VIP-Logen Erlass vom 22. August 2005 bzw. 11. Juli 2006 – anders als in anderen Sportarten – auf solche Regatta-Begleitfahrten trotz gewisser Vergleichbarkeiten n i c h t anwendbar ist, weil das ausdrückliche gesetzliche Abzugsverbot dem entgegen steht. (Hamburg, 9.7.2009)
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