BinSchStrO wird nicht verschärft

Damit wurde ein Vorschlag des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. fallen gelassen, schleppende Boote künftig einer technischen Untersuchungs- und Attestpflicht zu unterwerfen.

Der Verordnungsentwurf sah vor, Boote nur noch dann zum Schieben, Schleppen oder gekuppelter Fortbewegung zuzulassen, wenn sie einer Untersuchung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unterzogen und ein entsprechendes Schiffsattest bzw. Schiffszeugnis erteilt worden ist. Zur Begründung war angeführt worden, es sei in Berlin beim Schleppen von Kleinfahrzeugen vermehrt zu Schäden am Bootskörper gekommen.

Der Deutsche Segler-Verband hatte sich in seiner dreiseitigen Stellungnahme gegen die Attestpflicht gewandt. Andere Wassersportspitzenverbände und der Deutsche Olympische Sportbund hatten ähnlich argumentiert. (Hamburg, 22.10.2008)