Bundestag

(Januar 2009) Der Deutsche Bundestag hat auf Antrag der Regierungsfraktionen folgende Forderungen an die Bundesregierung beschlossen, um die Infrastruktur und das Marketing für den Wassertourismus in Deutschland zu verbessern:

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel

1. den Informationsfluss bezüglich wassertouristischer Projekte zu den Ländern (Kommunen und Gemeinden) sicherzustellen und damit Informationsangebote für die Kommunen vorzuhalten;

2. den sportbootgerechten und umweltverträglichen Ausbau von Wartestellen beispielsweise durch Anlegestege und Laufrohre sicherzustellen, um eine optimale Nutzung der Schleusen sicherzustellen; 

3. Möglichkeiten für den Einsatz von Saisonkräften an Sportbootschleusen zu prüfen, um in der Hauptsaison Wartezeiten zu vermeiden und eine optimale Ausnutzung der Schleusenkapazitäten, auch durch erweiterte Öffnungszeiten, zu erreichen;

4. die Sport- und Wassersportwirtschaftsverbände bei Wasserstraßeninfrastrukturplanungen zu beteiligen und deren Interessen frühzeitig zu berücksichtigen;

5. die „Empfehlungen für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen“ (herausgegeben durch den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) zusammen mit den Nutzern zu aktualisieren. Hierbei soll dem umweltverträglichen Wassertourismus Rechnung getragen werden;

6. ein einheitliches System von Piktogrammen an Bundeswasserstraßen aufzustellen und gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband dafür zu sorgen, dass das vom Bundeswirtschaftsministerium finanzierte System der „Gelben Welle“ flächendeckend an allen Bundes- und Landeswasserstraßen eingesetzt wird;

7. angesichts der Bedeutung des Wassertourismus in Deutschland sicherzustellen, dass Projekte, die die Übertragung von bundeseigenen Wasserstraßen an Länder und Kommunen beinhalten, eine Anschubfinanzierung durch den Bund erhalten können;

8. eine koordinierende Stelle einzurichten, die bei Genehmigungsverfahren für Wassersportanlagen behilflich ist, da die Zuständigkeiten aufgrund des verfassungsrechtlich begründeten Staatsaufbaus bei verschiedenen Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene angesiedelt sind;

9. den Wassertourismus zu fördern und dazu bereits vorhandene Informationsangebote zu einem bundesweiten Marketingkonzept zusammenzuführen. Hierbei ist die Zusammenarbeit mit den Vertretern aus den Bereichen des Wassertourismus sowie des Wassersports zu organisieren. Das bundesweite Marketingkonzept soll international durch die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT), z.B. durch eine entsprechende Werbeaktion oder Broschüre, präsentiert werden; 

10. die vorhandenen Informationssysteme wie die Gelbe Welle und das Blaue Sternesystem (betrifft die Häfen) bundesweit gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV) konsequent zu bewerben. Die Belange der Kanuten, Ruderer und Segler sollen in die Systeme einbezogen werden. Dabei ist auf ein bundesweites Informationsangebot für Wassertouristen gemeinsam mit den Verbänden hinzuwirken, um ein zusammenhängendes, übergreifendes und nutzergerechtes Internetportal zu realisieren;

11. Möglichkeiten zur Verbesserung der bundesweiten Angebotsentwicklung weiter zu nutzen und eine Verknüpfung von wassertouristischen mit landseitigen Tourismusangeboten zu fördern;

12. die erforderlichen Maßnahmen der wassertouristischen Infrastruktur umweltverträglich zu realisieren. Innerhalb eines Jahres ist hierzu unter Beteiligung der Wassersportverbände und des Deutschen Tourismusverbandes e.V. ein Bericht mit einem Maßnahmenprogramm sowie mit einem Vorschlag zur Schaffung der organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen vorzulegen. Erfahrungen und Best-Practise-Beispiele aus der EU sind mit einzubeziehen, um tragfähige Lösungen umsetzen zu können.