Roter Diesel

Deklarierungspflicht entfällt

Wie uns das Bundesministerium der Finanzen mitteilt, besteht ab sofort eine Ausnahme von dem sogenannten Verwendungs- und Verbringungsverbot, wenn die Verwendung von gekennzeichneten Energieerzeugnissen (grün gefärbt in Norwegen und Irland, rot gefärbt in Großbritannien und Malta plus des nicht sichtbaren Markierstoffes Solvent Yellow 124) in privat genutzten Wasserfahrzeugen im Land der Betankung erlaubt ist und wenn sie im Hauptbehälter und/oder Reservebehältern bis 20 Liter (Mitgliedstaaten) bzw. bis 30 Liter (Drittländer) nach Deutschland verbracht werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Kraftstoffe im Ausland versteuert oder unversteuert bezogen werden.

Bei einer Kontrolle durch die Zollbehörden ist als Nachweis, dass das Wasserfahrzeug im Ausland mit gefärbtem Kraftstoff betankt wurde, grundsätzlich die Tankquittung vorzulegen. Liegen keine Tankquittungen vor, so kann auch auf andere Weise glaubhaft gemacht werden, dass im Ausland gekennzeichneter Kraftstoff getankt wurde (z. B. Fahrtenbuch, Vorlage der Zulassung des Wasserfahrzeuges in einem Staat, der gekennzeichneten Kraftstoff abgibt).

In Belgien ist die Betankung der privaten nicht gewerblichen Schifffahrt mit rot gekennzeichnetem Kraftstoff seit dem 31. Dezember 2006 nicht mehr zulässig. Es ist nach belgischer Auskunft davon auszugehen, dass die Umstellung auf ungekennzeichneten Kraftstoff nach Ablauf einer einjährigen Übergangszeit zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen war. Wird glaubhaft geltend gemacht (z. B. durch die Vorlage von Tankquittungen, Fahrtenbuch), dass in dem Hauptbehälter eines privaten Wasserfahrzeuges noch rot gekennzeichneter Kraftstoff vorhanden ist, der aus Betankungen in Belgien in der Zeit vor dem 31. Dezember 2007 stammt, so wird auf weitere Maßnahmen der Zollbehörden (z. B. Besteuerung des Fassungsvermögens des Hauptbehälters, Steuerstrafverfahren, Abpumpen des Kraftstoffes) verzichtet.

Mit dieser Ausnahmeregelung entfällt die seit dem 1. Mai 2007 bestehende Pflicht zur Deklarierung eingefärbter Restmengen in Tanks bei Einreise in Deutschland. (Hamburg, 4. August 2008)