Weitere Übergangsregelung für Seefunkzeugnisse

Zum 1. Mai 2008 ist die Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt in Kraft getreten. Damit wird unter anderem die Sportseeschifferscheinverordnung geändert. Eingeführt wird eine neue Übergangsregelung, nach der die Erhebung eines Bußgeldes bis zum 1.1.2010 ausgesetzt wird.

Unberührt bleibt die Regelung, dass zur Ausübung des Seefunkdienstes mindestens ein Besatzungsmitglied im Besitz eines gültigen Seefunkzeugnisses sein muss.