Sport als Staatsziel ins Grundgesetz

Seit seiner Gründung am 20. Mai 2006 kämpft der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), dafür, dass der Sport als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wird. In dem Positionspapier, das die DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2006 in Weimar einstimmig verabschiedete, sind die wesentlichen Argumente überzeugend dargelegt
(abrufbar unter /www.dosb.de/fileadmin/fm-dsb/downloads/DOSBTextsammlung/ StaatszielSport_Ringbuch.pdf)

Der Deutsche Olympische Sportbund teilt dazu mit:

Die Diskussion um eine Verankerung des Sports als Staatsziel hat durch aktuelle Entwicklungen eine neue Dimension erreicht: Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat in seinem Gutachten zur „Modernisierung der Verwaltungsbeziehungen von Bund und Ländern“ festgestellt, dass die gegenwärtig praktizierte Sport- und Kulturförderung des Bundes keine rechtliche Grundlage besitzt. Wörtlich heißt es darin: „Der Bundesbeauftragte hält es für geboten, dass sich der Bund auf seine verfassungsrechtlichen Kompetenzen zurückzieht. Soll der Bund mit der Förderung von Kunst, Kultur, Sport ausnahmsweise weitere gesamtstaatliche Aufgaben außerhalb der Hauptstadt wahrnehmen, so sollte dies im Grundgesetz (…) klargestellt werden.“ Das ist für den Sport ein Alarmsignal, das die Dringlichkeit unseres Anliegens unterstreicht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Bekenntnisses der Bundesregierung zur Notwendigkeit der Fortführung und Intensivierung der Sportförderung – nicht nur im leistungssportlichen Bereich, sondern auch bei der Wahrnehmung gesellschaftspolitischer Aufgaben.

Die Vertreter des DOSB und seiner Mitgliedsorganisationen haben in unzähligen Gesprächen und Briefen sowie bei vielen offiziellen und inoffiziellen Anlässen immer wieder die Politik aufgefordert, unserem Anliegen zu entsprechen. Dabei waren durchaus Erfolge zu verzeichnen: Die SPD-Bundestagsfraktion hat einstimmig beschlossen, Sport und Kultur als Staatsziele ins Grundgesetz aufzunehmen und die Autonomie des Sports zu schützen; die FDP-Fraktion hat einen fast gleichlautenden Antrag verabschiedet; auch die Fraktionen der Linken und der Grünen stehen einer Aufnahme positiv gegenüber. In der CDU/CSUBundestagsfraktion gibt es ebenfalls viele Befürworter, aber bislang noch keine formelle Beschlussfassung.

Das einzige Gegenargument, das uns entgegengehalten wird, lautet: Das Grundgesetz dürfe aus grundsätzlichen Erwägungen nicht mit weiteren Staatszielen befrachtet werden; dies führe zu Beliebigkeit und sei daher abzulehnen, zumal das „Staatsziel Sport“ die Lage des Sports faktisch nicht verbessern werde.

Gewiss, man könnte sich ein Grundgesetz ganz ohne Staatsziele vorstellen. Aber die Realität sieht anders aus: Schon heute sind im Grundgesetz eine Reihe von Staatszielen verankert. Dabei drängt sich die Frage auf, warum sich die Verfassungspuristen im Gegensatz zu früheren Staatsziel-Debatten ausgerechnet jetzt zu Wort melden. Erst vor wenigen Jahren wurde der Tierschutz als Staatsziel vom damaligen bayerischen Ministerpräsidenten durchgesetzt.

Zudem trifft es nicht zu, dass die Aufnahme des Staatsziels Sport für die Interessen des Sports und seiner Akzeptanz gleichgültig sei. Dies zeigt schon das bereits zitierte Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshofes in aller Deutlichkeit. Darüber hinaus gibt es in vielen Kommunen und vor Gerichten immer wieder Abwägungsprozesse unterschiedlicher Interessen, etwa bei der Errichtung von Sportanlagen oder Sporträumen. Dabei erwartet der Sport keineswegs eine Vorrangstellung gegenüber anderen öffentlichen Interessen. Er wehrt sich indes gegen seine automatische Nachrangigkeit gegenüber Interessen, die bereits als Staatsziele im Grundgesetz verankert sind. Uns geht es um die Chancengleichheit des Sports. Es geht es uns um eine faire Abwägung unter gleichrangiger Berücksichtigung der Belange des Sports.

In 15 von 16 Landesverfassungen sowie im Entwurf des Europäischen Reformvertrages ist die Verankerung des Sports bereits vollzogen. Deshalb ist die Aufnahme als Staatsziel in das Grundgesetz ein ebenso notwendiger wie logischer Schritt.