Informationen zur Olympianominierung

Es ist möglicherweise irritierend, dass kleine Nationen einen sog. Nationenstartplatz in einer Segeldisziplin bekommen und stolz sind, diesen Platz auch zu besetzen, jedoch ein bei der Weltmeisterschaft deutlich besser platzierter deutscher Segler nicht nominiert wird. Den Wünschen nach zusätzlicher Information kommen wir gern nach:

1.     Die Nominierung erfolgt durch den Deutschen Olympischen Sportbund, nicht durch den Deutschen Segler-Verband, der ein Vorschlagsrecht hat.
2.     Die Erfüllung der ISAF Kriterien für einen sog. Nationenstartplatz reichen für einen Vorschlag an den DOSB nicht aus.
3.     Der DOSB hat für Sportarten Leistungskriterien vorgegeben, die unter dem Aspekt der sog. Finalteilnahmechance erstellt wurden. Aus der Erkenntnis der Olympischen Segelwettbewerbe 2004 hat der DOSB festgelegt, dass Seglerinnen/Segler zweimal  in einem bestimmten Zeitrahmen diese Kriterien erfüllen müssen, um nominiert werden zu können. Der Deutsche Segler-Verband wurde bei der Festlegung der zu bewertenden Regatten einbezogen. 
4.    Der Deutsche Segler-Verband hatte das Recht, eine Regatta als Ausscheidung festzulegen, wenn mehr als ein Boot in einer Klasse die Bedingungen des DOSB erfüllt haben. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt in einer Klasse(Tornado) erforderlich.
5.     Allen Sportlern wurden die Grundsätze des Nominierungsverfahrens bereits im Jahre 2005 mitgeteilt. Kleine Anpassungen auf Grund von vorher nicht abzusehenden Terminüberschneidungen waren unvermeidbar.
Hamburg, 10.03.2008