Sicherheit in der Sportschiffahrt

2006 und 2007 haben einige Fachkonferenzen stattgefunden, die sich mit der Sicherheit in der Sportschifffahrt beschäftigt haben. Für die Mit­gliedsvereine des Deutschen Segler-Verbandes sind im Folgenden die wichtigsten Positionen des DSV zusammengestellt.

Wassersport in Deutschland

Wassersport wird in Deutschland auf vielbefahrenen öffentlichen Wasserstraßen ausgeübt. Die Transportleistung wächst jährlich in zweistelligen Raten. Für den Deutschen Segler-Verband (DSV) ist seit vielen Jahrzehnten selbstverständlich, dass der Segelsport Eigen- und Mitverantwortung für die Sicherheit des Schiffsverkehrs übernimmt. Er gibt eigene Ausrüstungsempfehlungen für Sportboote heraus, bietet Sicherheitstrainings und Ausbildungen an, zertifiziert oder anerkennt diese, arbeitet mit ausbildenden Vereinen, Wassersportschulen und anderen Ausbildungsstätten zusammen, bietet Bootsdokumente an, übernimmt die Schleusen- und Hebewerksgebühren für alle Wassersportler und wirkt auf sportfreundliche Vorschriften über die Befähigung von Sportbootfahrern hin.

Ausrüstungspflichten

Die „Sicherheitsrichtlinien“ der Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes sind eine von vielen staatlichen Stellen anerkannte Empfehlung für die sichere Ausrüstung von Sportbooten. Mit dieser Eigeninitiative des organisierten Segelsports ist es bisher gelungen, staatliche Regularien wie zum Beispiel eine gesetzliche Ausrüstungspflicht mit Radarreflektoren oder eine Rettungswestentragepflicht abzuwenden. Wer eine Ausrüstungspflicht gesetzlich regelt, müsste auch ins Gesetz schreiben, worauf sie sich bezieht. Mangels anderer Grundlagen würde dabei vermutlich der Verweis auf die CE-geprüften „Persönlichen Schutzausrüstungen“ (PSA) herauskommen, also Rettungswesten, wie sie z.B. von Werftarbeitern oder Schiffsbesatzungen bei der Arbeit getragen werden müssen. Das wäre vermutlich das Ende für moderne Wassersportfunktionskleidung oder innovative Sportsicherheitsausrüstung. Auf jeden Fall würde die Vorschrift dem Markt ständig hinterherlaufen. Die Entwicklung wäre vermutlich ähnlich, wie bei der damals auf Betreiben von Wirtschaftsverbänden eingeführten CE-Richtlinie für Sportboote; sie hat für eine unsinnige Vorschriftenflut gesorgt, die heute Behörden, Hersteller, Händler und Verbraucher belastet und zu veralteter Technik zwingt. Um dies abzuwenden, hat der DSV-Generalsekretär beim Verkehrsgerichtstag 2007 auf die Vorzüge der bereits vorhandenen „Sicherheitsrichtlinien der Kreuzer-Abteilung des DSV“ hingewiesen. Das Thema hat übrigens auch eine sportpolitische Dimension. Der nationale Gesetzgeber regelt auch in anderen Sportarten nicht das „Sportgerät“.

Kennzeichnungspflichten

Gemeinsam mit dem Deutschen Motoryachtverband hat der DSV vor vielen Jahren erreicht, dass es kein bundesweites Sportbootregister gibt. Trotz gesetzlicher Kennzeichnungspflicht und dank der Eigeninitiative der Wassersportverbände reicht es aus, das eigene Sportboot im Binnenbereich bei einem Verband (DSV oder DMYV) eintragen zu lassen. Man braucht damit weder einen amtlichen Kennzeichenausweis, noch ein amtlich vergebenes Kennzeichen. Außerdem steht man so auch nicht in einem bundesweiten Einheitsregister, das zur Einführung von Steuern, Abgaben, TÜV oder ähnlichem zweckentfremdet werden könnte. Wer mit seinem kennzeichenpflichtigen Boot auf Binnenbundeswasserstraßen fahren möchte, darf dabei die im „Internationaler Bootsschein (IBS)“ ohnehin enthaltene Dokumentennummer als amtlich anerkanntes Kennzeichen verwenden. Nebenbei haben DSV und DMYV erreicht, dass kleinere Fahrzeuge, wie z.B. Kanus, Ruderboote, Surfbretter oder kleine Jollen, obwohl ursprünglich geplant, vollständig ausgeklammert wurden.

Begrüßenswerterweise gibt es im Seebereich eine einfache, international gebräuchliche und akzeptierte Kennzeichnung der Seeschiffe. Auch deutsche Seeschiffe und Yachten sind nach dem Flaggenrecht mit Schiffsname und Heimathafen gekennzeichnet.

Wie der DSV verstanden hat, geht es den Wassersportwirtschaftsverbänden hier um eine Umstellung dieser Kennzeichnung auf ein Nummernsystem mit dem Ziel, zuverlässige Marketingdaten aus dem dann entstehenden bundesweiten Register zu erlangen. Eine solche Begründung reicht nach Auffassung des DSV nicht aus, um Segler damit zu belasten.

Befähigungen

Nach Überzeugung des DSV liegt der Schlüssel zur Sicherheit im Schiffsverkehr seit jeher im Wissen und Können der Menschen, die daran teilnehmen. Deshalb müssen alle Verkehrsteilnehmer nautische Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Für das Wasser gilt, was auch im Straßen- und Luftverkehr selbstverständlich ist: Freiheit, leistungsfähige Fahrzeuge und eine komplexe Infrastruktur sind ohne Kompetenz der Menschen, die damit umgehen, nicht zu haben.

Auch hier hat sich Eigenverantwortung im Sinne einer Sicherheitspartnerschaft bewährt. Die Verkehrsverwaltung hat über viele Jahre hinweg die vom Wassersport entwickelten Ausbildungen und Befähigungen akzeptiert und diese später als auch für Dritte geeignetes Modell amtlich anerkannt. Als man mit zunehmendem Verkehrsaufkommen Wert darauf legte, ein einheitliches amtliches System einzuführen und unter hoheitliche Rechts- und Fachaufsicht zu stellen, hat man sich dieses Systems bedient und deren Träger (DSV und DMYV) mit dem Vollzug beauftragt. Dabei sind grundsätzlich nur der Sportbootführerschein-Binnen und Sportbootführerschein-See Pflicht. Weiterführende Befähigungen können freiwillig erworben werden. Dieses einfache System als verwirrend und unübersichtlich zu bezeichnen, ist unsachlich und falsch.

Der DSV zweifelt nicht daran, dass das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dieses bewährte System weiterhin als „lebendes System“ sieht und Verbesserungen daher jederzeit möglich sind. Ein jüngeres Beispiel ist die gerade vor kurzem umgesetzte stärkere Gewichtung des Praxisteils in der Prüfung zum Sportbootführerschein-See. Der DSV sieht keine Notwendigkeit einer Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Sportbootführerscheinen. Der Sportbootführerschein-See gilt räumlich für die deutschen Seeschifffahrtsstraßen (3 Seemeilen). Außerhalb der 3-Seemeilen-Zone besteht keine Führerscheinpflicht. Der DSV empfiehlt die weiterführenden freiwilligen Befähigungsnachweise Sportküstenschifferschein, Sportseeschifferschein, Sporthochseeschifferschein.

Aus dem Zusammenhang dieser Diskussion wird deutlich, weshalb sich der DSV nicht an der Ausarbeitung von politischen Forderungen zur Abschaffung der Führerscheinpflicht bis 15 PS Motorleistung und für alle Sportboote innerhalb einer 6-Seemeilen-Linie vor der Küste beteiligt. Man kann sich nicht glaubwürdig um Sicherheit auf dem Wasser kümmern und an solchen Ideen mitarbeiten. Hier mögen die Initiatoren für sich sprechen.

Gebühren und Abgaben

Auch in anderen Bereichen geht es um Übernahme von Eigenverantwortung. Die beiden Wassersportverbände DSV und DMYV zahlen seit vielen Jahren die deutschen Schleusen- und Hebewerksgebühren für die gesamte in- und ausländische Sportschifffahrt als Jahrespauschale und ersparen damit einerseits der Schifffahrtsverwaltung das teure und aufwändige Erheben der Einzelgebühren und anderseits den Wassersportlern das gefährliche Hinauf- und Herunterklettern an den glitschigen Schleusenleitern. Eine faire Mitfinanzierung dieser Pauschale durch die Verbände und Unternehmen, deren Charterkunden die Schleusen ebenfalls in Anspruch nehmen, würde der DSV begrüßen.

Nutzungsentgelte

Seit vielen Monaten verhandeln DSV und DMYV gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund über die Nutzungsentgelte für bundeseigene Wasser- und Landflächen. Hier geht es um die Existenz hunderter Vereine, die mit ihrem ehrenamtlich betreuten Sporthäfen das Rückgrat der deutschen Wassersportinfrastruktur bilden. Im Nebeneffekt profitieren davon übrigens auch Gewerbebetriebe. Die Sportverbände tragen einen Teil der Verwaltungsaufgaben und haben auf diese Weise erreichen können, das – neben vielen anderen Vorteilen – die bereits festgelegte Entgeltobergrenze nachträglich und rückwirkend von 3,50 € auf 2,20 € je Quadratmeter abgesenkt wurde.

Funkzeugnisse

Am 1. Oktober 2007 treten die neu gefassten Fragenkataloge für die Funkzeugnisse Short Range Certificate (SRC) und Long Range Certificate (LRC) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird nach dem neuen Katalog der Seefunktexte geprüft. Auf Initiative des DSV wurde dieser Katalog von 51 auf 27 Texte reduziert. Es wurden insbesondere die Texte gestrichen, die wenig Bezug zur Sportschifffahrt hatten.

Sachkundenachweis

Das gesamte Waffenrecht ist seit den Ereignissen in Erfurt erheblich verschärft worden. Die für erforderlich gehaltene Rechtsetzung zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist leider noch nicht abgeschlossen. Hiervon ist – als ein kleiner Teil des Ganzen – auch der Sachkundenachweis betroffen. Da die Änderungen im Waffenrecht vermutlich noch längere Zeit dauern werden, haben sich die Verbände DMYV und DSV im Interesse der Wassersportler entschlossen, die Fachkundeprüfungen für Handseenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht im Frühjahr dieses Jahres wieder aufzunehmen.

Wenn Sie mehr über Arbeit und Initiativen des Deutschen Segler-Verbandes zum Thema „Sicherheit in der Sportschifffahrt“ erfahren möchten, geben Sie doch mal Suchbegriffe ein wie: „Sicherheit“, „Führerscheine“, „Kennzeichnung“, „Wassertourismus“, „Ausrüstung“, „Funk“, Nutzungsentgelte“ oder „Schleusengebühren“.

Positionen einzelner Gruppierungen aus 2006 und Ergebnisse von Fachtagungen, Informationsgesprächen und Konferenzen, die im Laufe des Jahres 2006 und Anfang 2007 zum diesen Themenkomplexen stattgefunden haben, sind unter anderem veröffentlicht worden in:

– Positionspapier Deregulierung im Bereich der Sportschifffahrt und des Wassertourismus (vorgelegt von Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V. (ADAC), Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. (BWVS), Deutscher Boots- und Schiffbauer-Verband (DBSV) vom 26. Juli 2006  

mit Anlage:

– Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ergebnisprotokoll   vom 21. April 2006 der Sicherheitskonferenz für die Sportschifffahrt im Seebereich vom 6. April 2006 im BMVBS in Bonn

– Positionspapier Maritime Infrastruktur, vorgelegt von Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V. (ADAC) – Bereich Sportschifffahrt -, Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. (BWVS), Bundesvereinigung Kanutouristik e.V. (BKT) Deutscher Kanu-Verband (DKV), Deutscher Motoryachtverband (DMYV) Deutscher Segler-Verband (DSV), Industrie- und Handelskammer Potsdam, Wassertourismusinitiative Brandenburg AG vom19. Oktober 2006

– Stellungnahme des Deutschen Olympischen Sportbundes für den Wassersport zum Positionspapier „Deregulierung im Bereich der Sportschifffahrt und des Wassertourismus“  vom 9.10.2006

– Deutsche Verkehrsakademie, Ergebnisse des 45. Verkehrsgerichtstages – Arbeitskreis VIII

– Artikel „Nicht nur zum Schein“ in der YACHT-Beilage „DSV-Spezial“ vom 12. Februar 2007 
(Hamburg, im Februar 2007)