Amtliche Mitteilungen des DSV in der Yacht Nr. 8 vom 29.03.17

IV. UMWELT UND RECHT
Der nachstehend aufgeführte Verein hat die Aufnahme als ordentliches Mitglied in den Deutschen Segler-Verband beantragt. Verbandsvereine können binnen eines Monats ab Veröffentlichung Einspruch gegen die Aufnahme einlegen. Der Einspruch ist an die Geschäftsstelle des Deutschen Segler-Verbandes, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg zu richten.

Kitesurf Lausitz e. V.
1.Vorsitzender: Sascha Barwick
Siedlungsstr. 1
02692 Gnaschwitz

Der nachstehend aufgeführte Verein hat Antrag auf Namens-änderung gestellt. Verbandsvereine können binnen eines
Monats ab Veröffentlichung Einspruch gegen die Namensänderung einlegen. Der Einspruch ist an die Geschäftsstelle des Deutschen Segler-Verbandes, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg zu richten.

Alt:
Segler-Gemeinschaft Bühl/Baden e. V.
1. Vorsitzender: Gerd Leutner
Rheinstraße 16, 77815 Bühl

Neu:
Segler-Gemeinschaft Rheinmünster e. V.
Kürzel: SGRhein

VIII. LEISTUNGS- UND WETTSEGELN
8.2 – Technischer Ausschuss – Änderungen von Klassenvorschriften
Die Änderungen der Klassenvorschriften nachstehender Klassen treten am 01.04.2017 in Kraft.

PIRAT
Regel 15.1 schreibe neu: Für Wanten und Vorstag ist Draht aus Stahl oder nicht rostendem Edelstahl zugelassen.
Regel 17.3.9 schreibe neu: Regel 50.4 der WR von World Sailing hat keine Gültigkeit….
Regel 18 schreibe neu: 2 persönliche Auftriebshilfen mit mindestens 50N Auftrieb….
Regel 18 füge hinzu: Paddel

TEENY
Regel 16.31 neu:
Wettfahrtregel Segel Anhang G 1.3 d) findet keine Anwendung. Nationalitätsbuchstaben und Segelnummern sind auf dem Spinnaker nicht vorgeschrieben. Wenn Nationalitätsbuchstaben und/oder Segelnummer vorhanden sind, müssen diese die gültigen sein und entsprechend der WR Angang G 1.3 d) angebracht sein.
Regel 20.3 schreibe neu: Im Spinnaker ist die Größe der Werbung freigestellt. Wenn Nationalitätsbuchstaben und/oder Segelnummern vorhanden sind, müssen diese klar erkennbar (lesbar) sein.

DYAS
Regel 2.2. schreibe neu: Die Segel können aus einlagigem gewebtem Material oder aus einem Laminat bestehen. DieMaterialien sind freigestellt, die Verwendung von Kevlar oder Carbon jedoch untersagt.
Regel 2.3 neu: Die Gesamtfläche der Fenster je Segel darf maximal 0,30 m² betragen. Die Anzahl und Form der Fenster ist freigestellt. Der Liekabstand muss mindestens 150 mm betragen.
Regel 11.4 schreibe neu: Beweglicher oder fester Ballast, der von der Mannschaft getragen wird, ist verboten. Ein Flying-Trapez ist erlaubt, darf jedoch nur vom Vorschotmann benutzt werden. Die Materialien des Trapez sind freigestellt, die Verbindung des Trapez mit dem Mast („Trapezleine“) muss jedoch einen Mindestdurchmesser von 2,0 mm aufweisen.

KIELZUGVOGEL
Regel 6.1. schreibe neu: In den Kiel muss an der Oberkante die Rumpfnummer und das Nationalitätszeichen sowie vor und hinter diesen der Kielzugvogel-Vermessungsstempel eingeschlagen werden (s. Anlage).
Bei mit GFK beschichteter Kielplatte kann die Kennzeichnung wie folgt vorgenommen werden: An der Backbordseite der Kielplatte unmittelbar unter der Kieloberkante und bei der Kielhinterkante ist der Vermesserstempel und die Rumpfnummer mit wasserfester Stempelfarbe bzw. permanentem Filzschreiber aufzubringen, überklebt mit einer wetterfesten Klarsichtfolie. Weichen Kiel- und Rumpfnummer voneinander ab, so ist dies im Messbrief einzutragen.

MONAS
Regel 17.2 schreibe neu: Die Segel können aus einem Gewebe oder Laminat gefertigt werden. Als lasttragende Faser darf für die Am-Wind Segel nur Polyester verwendet werden.

KORSAR
Regel 13.1 schreibe neu: Die Form des Schwertes muss Zeichnung Nr. 5 M1:1 entsprechen. Die größte Dicke des Schwertes ist maximal 25mm. Ein Anstellschwert ist verboten.

VARIANTA
Regel 16.1.2. schreibe neu: Wanten und Vorstag müssen aus Niro-Draht bestehen und eine Stärke von mindestens 4 Millimetern aufweisen. Für das Achterstag kann entweder 4 Millimeter Niro-Draht oder aber ein High-Performance Polyethylene (kurz: HPPE, z.B. „Dyneema o.ä.) ebenfalls mit einer Stärke von mindestens 4 Millimetern verwendet werden.
Regel 7.5. schreibe neu: … Die Scheuerleiste muss aus Holz oder einem Profil mit eingelassenem Gummikeder bestehen und die Funktion einer formastabilen Scheuer-leiste gewährleisten…
Regel 17.2. schreibe neu: Das Spinnakerfall muss oberhalb des Kajütdecks umgelenkt und befestigt werden. Das Fall darf oberhalb des vermessenen Mastes austreten (Max. 30 Millimeter oberhalb der Unterkante der Topmessmarke).
Regel 21.1. schreibe neu: Die Klassenwettfahrten werden nach den WR von World Sailing, sowie den ….

HANSA JOLLE
Der Klassenvereinigung liegt ein neuer, digitalisierter Zeichnungssatz vor. Der Zeichnungssatz wird als Anlage zur Klassenvorschrift nach Zustimmung der Klassenvereinigung hinzugefügt werden. Die Originalpläne werden als Bezugsquelle im Regeltext erhalten bleiben, für den Fall einer Interpretationsfrage.

Deutscher Segler-Verband
Technischer Ausschuss 23.02.2017