Amtliche Mitteilungen des DSV in der Yacht Nr. 3 vom 18.1.2017

IV. UMWELT UND RECHT

Die nachstehend aufgeführten Vereine haben die Aufnahme als ordentliches Mitglied in den Deutschen Segler-Verband bean­tragt. Verbandsvereine können binnen eines Monats ab Veröf­fentlichung Einspruch gegen die Aufnahme einlegen. Der Ein­spruch ist an die Geschäftsstelle des Deutschen Segler-Verban­des, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg zu richten.

RC Seglergemeinschaft
Vorsitzender Jürgen Becker
Hauptstraße 75
15910 Unterspreewald