Spandauer Yacht-Club gegen Bezirksamt

Der Spandauer Yacht-Club aus der Luft.
Der Spandauer Yacht-Club aus der Luft.

Der 1885 gegründete Segelverein hatte eine Genehmigung zum Weiterbetrieb seiner Steganlage beim zuständigen Bezirksamt beantragt. Unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin und die mögliche Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit soll es dem Spandauer Yacht-Club zukünftig unter anderem zukünftig untersagt sein, Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen auf den Stegen zu unterhalten. Darüber hinaus dürfen Boote auch auf andere Weise nicht mit Strom versorgt werden, jegliches Übernachten auf den Schiffen ist untersagt und in den Wintermonaten ist die Nutzung der Steganlage gänzlich verboten.

Der Segelverein hat bis zum 12. Dezember 2016 Zeit, sich hierzu zu äußern. Zunächst soll mithilfe des Berliner Seglerverbandes und eines mittlerweile vorliegenden Rechtsgutachtens eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht nach einer einvernehmlichen Lösung mit dem Bezirksamt Spandau gesucht werden. Der DSV hat in dieser Sache ebenfalls seine Unterstützung angeboten, nicht zuletzt weil der Ausgang dieser Angelegenheit Auswirkungen auf den gesamten Segelsport in Berlin hat.