DSV-Befähigungsnachweise
DSV-Jüngstensegelschein
Der DSV-Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Revieren unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von altersgerechten Segelbooten. Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig. Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV-anerkannten Segelschule nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der
DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.
DSV-Sportsegelschein
Der Sportsegelschein wird ausschließlich in DSV-Vereinen ausgebildet, geprüft und erteilt. Der Sportsegelschein bescheinigt dem Inhaber die für die Ausübung der Sportart Segeln notwendigen Segel- und Regattakenntnisse.
Die
Sportsegelschein-Vorschrift und die Durchführungsvorschrift lagen dem DSV-Intern V/2002 als amtliche Mitteilung bei. Die geänderte Fassung vom 17.04.2004 ist abrufbar.
DSV-Segelsurfgrundschein
Der DSV-Segelsurfgrundschein gilt als Basisbefähigungsnachweis in der Sportart Windsurfen. Er wird nach einer erfolgreichen theoretischen und praktischen Prüfung an alle Bewerber ab sieben Jahren erteilt. Der Bewerber zeigt in der Prüfung, dass er die erforderlichen praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Windsurfen beherrscht und die maßgeblichen Regeln kennt. Der Inhaber des
DSV-Segelsurfgrundscheines ist berechtigt auf geeigneten Binnen- und Küstenrevieren zu surfen, soweit kein
amtlicher Sportbootführerschein vorgeschrieben ist.