MARPOL
Müllentsorgungsregeln müssen an Bord aushängen
Rechtzeitig zur Saison möchte der Deutsche Segler-Verband daran erinnern, dass gemäß Regel 9 Abs. (I) der Anlage 5 des Internationalen Abkommens zum Schutz der Meere (MARPOL) auf jedem Schiff von 12 oder mehr Metern Länge Aushänge über die anzuwendenden Vorschriften der Regeln 3 und 5 über die Beseitigung von Müll anzubringen sind.
Entsprechend § 1 e der MARPOL-ZuwV gilt diese Verpflichtung für Sportboote und Traditionsschiffe als erfüllt, wenn
1. sich an Bord ein Merkblatt eines Verbandes über die umweltgerechte Abfallbehandlung und Entsorgung auf Schiffen befindet, das mit dem BMVBS abgestimmt ist und
2. die an Bord befindlichen Personen darüber vor Fahrtantritt informiert worden sind.
Das gemeinsam mit dem DMYV entwickelte Merkblatt des Deutschen Segler-Verbandes können Sie sich vom Bereich „Umwelt/Recht“ dieser Internetseite unter dem Stichwort MARPOL herunterladen. Wenn sich das Merkblatt nicht an Bord befindet, droht bei Kontrollen ein nicht unerhebliches Bußgeld.
Hamburg, 08. Juni 2010