Nutzungsentgelte (Stegpachten)
Landgericht Potsdam gibt Verein Recht
(Potsdam, 3. Juni 2010) Das Landgericht Potsdam hat mit Urteil vom 3. Juni 2010 dem Segelverein Potsdamer Adler e.V. Recht gegeben, der von der Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Bundeswasserstrassen auf Erhöhung der Pacht für seine Steganlage verklagt worden war und dieser Erhöhung widersprochen hatte. Es bestätigte damit das vorausgegangene Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
Das – noch nicht schriftlich vorliegende - Urteil des Berufungsgerichts bestätigt die erstinstanzlich entschiedene Unwirksamkeit der vertraglichen Pachterhöhungsklausel. Diese Standard-Vertragsklausel erlaubt der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, in festgelegten Zeitabständen zu prüfen, ob die Pacht noch den intern geltenden Verwaltungsvorschriften entspricht, um dann einseitig eine Pachterhöhung festzusetzen. Solche einseitigen Anpassungsklauseln unterliegen der gerichtlichen Inhaltskontrolle. Deren Anforderungen sieht das Landgericht im vorliegenden Fall als nicht erfüllt an. Das bedeutet, dass sowohl die Klausel, als auch das darauf gestützte Pachterhöhungsverlangen, rechtlich unwirksam sind.
Dieses Berufungsurteil hat Bedeutung für alle Wassersportvereine an Bundeswasserstrassen, die mit ähnlichem Pachterhöhungsverlangen nach der immer gleich lautenden Pachtvertragsklausel des Einheitspachtvertrages in Anspruch genommen werden. Das Landgericht hat die Revision zugelassen, so dass mit einer endgültigen Entscheidung erst nach Abschluss dieser letzten Instanz zu rechnen ist (Nach Einschätzung des Deutschen Segler-Verbandes ist davon keine abweichende Beurteilung zu erwarten. Drei Amtsgerichte haben bisher in gleicher Richtung entschieden).
Wassersportverbände und Deutscher Olympischer Sportbund hatten in der Vergangenheit immer wieder auf die Problematik der teilweise unwirksamen Pachtverträge hingewiesen und neue Musterverträge empfohlen. Dazu laufen derzeit Gespräche zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund, den Wassersportspitzenverbänden und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Weitere Informationen finden Sie dazu auf dieser Internetseite.