Reform der Sportbootführerscheine

 

Nach dem derzeitigen Stand der Beratungen und vorbehaltlich der noch erforderlichen interministeriellen Abstimmung stellen sich die Sportbootführerscheine-Binnen und -See aufbauend auf dem bestehenden modularen System zukünftig wie folgt dar:

1. Basismodul mit ca. 80 Fragen (gilt für See und Binnen)
2. Spezifisches „Seemodul“ mit ca. 220 Fragen
3. Spezifisches „Binnenmodul Allgemeiner Teil“ mit ca. 220 Fragen
4. Spezifisches „Binnenmodul“ besonderer Teil Segeln mit ca. 50 Fragen  

Prüfungen für Bewerber, die bereits einen Befähigungsnachweis besitzen (See oder Binnen) und den jeweils anderen Führerschein anstreben, beschränken sich auf die entsprechenden zusätzlichen „spezifischen“ Module. Dies gilt, wie bisher auch, für den Bereich Binnen bezüglich des Allgemeinen Teils.  

Bewerber, die den Sportbootführerschein-Binnen nur unter Segel erwerben, sind von der Beantwortung der motorspezifischen Fragen im Basismodul befreit.  

Die jeweiligen 300 Fragen im Multiple-Choice System wurden von den Vertretern der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (BMVBS) und den beliehenen Verbänden, Deutscher Motoryachtverband (DMYV) und Deutscher Segler-Verband (DSV), für die Anhörung im BMVBS erarbeitet. Die von anderen Verbänden und Vereinen gegebenen Hinweise wurden nach Abstimmung soweit nötig eingearbeitet.  

Dazu Uwe Jahnke, Vizepräsident für Fahrtensegeln, Freizeit- und Breitensport im Deutschen Segler-Verband: „Es ist von den Arbeitsgruppen eine sehr qualifizierte Arbeit geleistet worden, die die Ausgewogenheit von leichterem Zugang zu den Pflichtführerscheinen und notwendiger Qualitätssicherung der Ausbildung gewährleisten wird. Ich hoffe, dass die nun noch notwendigen administrativen Schritte zügig abgeschlossen werden können, um den ersten Teil der Reform schnellstmöglich einzuführen. Für die freiwilligen amtlichen Scheine liegt diese Arbeit noch vor uns.“ (
Hamburg, 27. Januar 2011)