Deutscher Zusatz zu Regel 86.3 der Wettfahrtregeln
Das Präsidium folgt dem Vorschlag des Wettsegelausschusses und beschließt einen deutschen Zusatz zu 86.3. der Wettfahrtregeln. Er sieht eine vom DSV zu genehmigende Abweichung von Wettkampfformen auf Antrag eines ausrichtenden Vereins vor.
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