Antifouling

Derzeit auf dem Markt legal erhältliche biozidhaltige Unterwasserschutzanstriche sind aufgrund der Übergangsregelung der Biozid-Verordnung grundsätzlich erlaubt.

Alle Produkte mit zugelassenen Wirkstoffen sind noch bis 2024 am Markt verfügbar, wobei aufgrund des schleppenden Zulassungsverfahrens und fehlender, genehmigter Produkte eine Fristverlängerung bis 2034 möglich erscheint.  Über den Link der BAuA können alle noch verwendbaren Produkte abgerufen werden. Legale Produkte erkennt man zudem an der Registrierungsnummer (Beispiel: N-0000X) oder der Zulassungsnummer (Beispiel: DE-2012-A-15-0000X) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), da diese Produkte bei der BAuA angemeldet und registriert werden müssen.

TBT ist seit 1999, Diuron seit 2008 verboten und darf sich auf keinem Boot mehr befinden. Irgarol® (Cybutryn) ist seit Anfang 2017 verboten, Restbestände dürfen nicht mehr aufgebraucht werden. Boote, auf denen sich dieser Wirkstoff in der Beschichtung befindet oder der Bootseigner die vorhandenen Beschichtungen nicht kennt, dürfen nicht mehr mit einem Hochdruckreiniger behandelt werden. In diesen Fällen sollten möglichst zeitnah alle Antifoulingbeschichtungen sachgerecht entfernt und durch einen zugelassenen Unterwasseranstrich ersetzt werden.1

Biozidhaltige Antifoulings verhindern nicht nur bestimmungsgemäß den Bewuchs an (Sport-)booten, sie schädigen auch viele weitere lebende Organismen. Sie sind daher keine Beschichtungen im herkömmlichen Sinne, sondern unterliegen als Produktart 21 im Rahmen der Biozid-Verordnung einem amtlichen Zulassungsverfahren. Erst wenn die Wirkstoffe auf EU-Ebene genehmigt wurden, können Hersteller für die Antifouling-Beschichtungen in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Zulassung für höchstens 10 Jahre beantragen. In Deutschland ist für dieses Verfahren die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zuständig.

Für nachfolgende Wirkstoffe liegen bisher Genehmigungen vor:

(Quelle: www.reach-clp-biozid-helpdesk.de)

Bei einer positiven Entscheidung wird auch eine Durchführungsverordnung für diesen Wirkstoff veröffentlicht. In dieser wird unter anderem festgelegt, welche Reinheit der Wirkstoff aufweisen muss und welche Beschränkungen es gegebenenfalls für seine Verwendung gibt (siehe z.B. für den Wirkstoff Dichlofluanid: http://www.biozide.at/fileadmin/inhalte/biozide/2017_pdfs/DVO_2017_796_Dichlofluanid_PA21_de.pdf).

Nach der Wirkstoffgenehmigung müssen innerhalb von zwei Jahren Anträge auf Produktzulassungen bei der BAuA gestellt werden. Bis zu welchem Stichtag ein Zulassungsantrag eingereicht werden muss, damit ein Produkt verkehrsfähig bleibt, ergibt sich ebenfalls aus der Durchführungsverordnung zu dem jeweiligen Wirkstoff. Kann für einen Wirkstoff keine sichere Verwendung nachgewiesen werden oder zieht ein Antragsteller seinen Antrag zurück, kommt es zur Nichtgenehmigung des Wirkstoffs. Nach einer Abverkaufsfrist sind Antifoulingprodukte mit diesen Wirkstoffen nicht weiter verkehrsfähig.2

In Zukunft dürfen also nur noch Antifoulingprodukte benutzt werden, die für den Sportbootbereich in Deutschland zugelassen wurden und registrierte Wirkstoffe enthalten (www. biozid-meldeverordnung.de/offen/). Restbestände mit nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen dürfen nicht mehr aufgebraucht werden und müssen als Sondermüll entsorgt werden. In den verschiedenen EU-Ländern wird es unterschiedliche Zulassungen von Produkten geben. Im Falle eines Liegeplatzes im Ausland sind nur die dort zugelassenen Antifoulingprodukte zulässig.1

Nicht nur die EU-Biozidverordnung hat zu einem Umdenken geführt, es gibt auch bereits erprobte Alternativen bei der Bekämpfung des Bewuchses im Sportbootsektor. In Binnengewässern, in denen der Biozid-Einsatz verboten ist, haben sich biozidfreie Verfahren für den Bewuchsschutz seit langem bewährt. Silikon- und Teflonbeschichtungen, biozidfreie erodierende/selbstpolierende Systeme oder spezielle mechanische Reinigungsverfahren werden bereits auf dem Markt angeboten. Auch anorganische Zinkverbindungen stellen sinnvolle Alternativen dar.

Auch anorganische Zinkverbindungen stellen sinnvolle Alternativen dar, allerdings ist die Einstufung von Zinkoxid derzeit noch nicht abschließend geklärt.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche wissenschaftliche Forschungsprojekte, von denen einige erfolgversprechend erscheinen:

– Elektrochemisches Verfahren (Fraunhofer Gesellschaft, IMWS)
– Antihaftoberflächen mit speziellen Oberflächenstrukturen (Th.Schimmel, Salvinia-Effekt)
– Anstriche mit Nanostrukturen
– Katalytische Wirkung z.B. von Cerdioxid (Tremel, Uni Mainz)
– UV-C-Verfahren

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die Broschüre „Wasser schützen-umweltfreundlicher Bewuchsschutz für Sportboote“ heraus gebracht. Sie informiert ausführlich über Gefahren, den Umgang sowie Alternativen hinsichtlich Antifoulinganstriche und steht hier kostenlos zum Download bereit.

Grundsätzlich sollte jeder Bootseigner zum Schutz der Natur prüfen, ob und wenn ja, in welchem Umfang ein biozidhaltiger Antifoulinganstrich von Nöten ist oder ob eine umweltfreundlichere Variante für sein Schiff nicht vielleicht ausreichend ist.  Wichtig ist, dass jeder Bootseigner abhängig von der Saisondauer, dem Aktivitätsgrad, der durchschnittlichen Fahrtgeschwindigkeit, der Revierart und der Rumpfform eine individuelle Beschichtung wählt. Eine Universallösung hierfür gibt es nicht. Biozidhaltige Anstriche enthalten neben Lösungsmitteln gefährliche Chemiekalien, die bei nichtbestimmungsgemäßer Anwendung eine Gesundheitsgefährdung für Mensch, Fauna und Flora darstellen. Jeder Verzicht auf eine Verwendung ist aktiver Umweltschutz.

Hamburg, Juni 2021

1(Quelle: www.umwelt.niedersachsen.de)
2(Quelle: www.reach-clp-biozid-helpdesk.de)

Bewuchs-Atlas: Interaktives Informationsportal des Bundesumweltamtes

Wir alle wissen, wie wichtig ein verantwortungsbewusster Umgang mit Antifouling-Produkten ist. Das Umweltbundesamt bietet mit dem Bewuchs-Atlas ein interaktives Informationsportal, in dem die Bewuchsbedingungen in deutschen Gewässern recherchiert werden können. Zudem bietet das Portal viele Erfahrungsberichte, Tipps und Empfehlungen rund um das Thema Antifouling.

Um Bootsbesitzende bei der Wahl eines umweltverträglichen Bewuchsschutzsystems zu unterstützen, informiert der Bewuchs-Atlas des Umweltbundesamtes über die in Deutschland vorherrschenden Bewuchsbedingungen.

Auf einer interaktiven Karte können Sie die lokalen Gegebenheiten in Ihrer Region recherchieren.

Darüber hinaus erhalten Sie einen Antifouling-Leitfaden mit wertvollen Tipps und Empfehlungen, eine Übersicht über praktikable biozidfreie Bewuchsschutzmethoden sowie Erfahrungsberichte aus diversen Forschungsvorhaben.

Bewuchs-Atlas: Forschungsprojekte in Kooperation mit dem DSV

Der Bewuchs-Atlas geht auf mehrere Forschungsprojekte zum Bewuchsdruck in deutschen Gewässern zurück, die das Hamburger Forschungsinstitut LimnoMar seit 1997 in Kooperation mit dem DSV durchgeführt hat.

Durch Aufhängen von Kontrollplatten in Vereinshäfen wurden wertvolle Daten zum lokalen Bewuchsdruck gewonnen. Mit weiteren Bewuchsdaten aus nationalen und europäischen Forschungsprojekten von LimnoMar wurde so der Grundstein für den Bewuchs-Atlas für deutsche Gewässer gelegt.